Zahnzusatzversicherung Eltville

Versicherungsmakler Sven Nebenführ Taunusstein, Versicherungsmakler Frankfurt, Versicherungsmakler Mainz, Versicherungsmakler Wiesbaden

Zahnzusatzversicherung in Eltville

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Warum spricht man von Zahnzusatzversicherung?

Von einer Zahnzusatzversicherung spricht man deshalb, weil diese als Ergänzung zur Mitgliedschaft einer Krankenkasse auch in Eltville als Zusatz zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden kann. Menschen mit einer privaten Krankenvollversicherung können diese Lösung also meißt nicht wählen. Zahnzusatzversicherung Test gab es 2012 und 2014 bei der Stiftung Finanztest.

Gilt auch für Oestrich-Winkel und Mittelheim, Walluf, Geisenheim bis Rüdesheim.

Wann ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?

Es gibt Versicherer die Tarife mit oder ohne Wartezeit anbieten, allerdings sind auch bei allen, angeratene Zahnbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen nicht versichert, zumindest nicht so, dass man eine hohe Leistung erwarten sollte. Sehr bekannt ist hier einer der ERGO Direkt Tarife als Zahnzusatzversicherung aus Rundfunk und Fernsehen. Ein Vergleich der Leistungen lohnt sich immer.

Was ist Zahnersatz eigentlich?

Von Zahnersatz spricht man vereinfacht ausgedrückt immer in den Fällen, wenn der Zahnarzt in Eltville, Oestrich-Winkel, Walluf, Geseinheim oder Rüdesheim einen Heil- und Kostenplan für Sie erstellt, weil Brücken Kronen oder Implantate als Behandlung nötig geworden sind. Füllungen (früher bekannt als Amalgan) fallen in den Bereich der Zahnbehandlung. Wer also auch die Kosten für hochwertige Füllungen versichert haben möchte, sollte bei der Tarifauswahl darauf achten. In vielen Fällen sind dafür gesonderte Tarife als Ergänzung im Programm.


Was ist beim Vertragsabschluss wichtig?

Die Höhe des Beitrags orientiert sich stark an der Zahnzustand. Spätestens bei der ersten hohen Rechnung erkundigt sich die Versicherung bei Ihrem Zahnarzt über den Zahnstatus bei Vertragsabschluss. Sie muss nicht zahlen, wenn Sie Zahnprobleme verschwiegen haben oder eine Diagnose bereits vor Abschluss feststand. Eventuell kann sie sogar vom Vertrag zurücktreten. Der Zahnzustand muss deshalb unbedingt zutreffend und vollständig angegeben werden. Als laufende Behandlung können Versicherungen auch ein Vorgespräch mit Ihrem Zahnarzt bewerten.

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