
Grundfähigkeitenversicherung
Der Mensch besitzt ab Geburt sogenannte Grundfertigkeiten, die er in den ersten Lebensjahren erlernt. In Ihrem Beruf und im Alltag sind einige, wenn nicht sogar alle dieser Fertigkeiten von zentraler Bedeutung, zum Beispiel das Sehvermögen oder die Feinmotorik der Finger. Der Verlust einzelner Fertigkeiten kann dazu führen, dass Sie nicht nur berufsunfähig werden, sondern dass Sie keiner Arbeit mehr nachgehen können und so nicht mehr die Möglichkeit haben ein Einkommen zu erzielen. Die Grundfähigkeitenversicherung setzt genau hier an und zahlt, je nach gewähltem Tarif, eine lebenslange Rente.Bei der Absicherung Ihrer Arbeitskraft empfehle ich Ihnen allerdings unbedingt eine genaue Analyse der sinnvollen und machbaren Absicherung. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit mir auf.
Die Grundfähigkeitenversicherung wird von vielen Versicherern in zwei Kataloge aufgeteilt, die definieren, zu welchem Zeitpunkt dem Versicherungsnehmer die vereinbarte Leistung zugesprochen wird. Katalog A beinhaltet die Bereiche, von denen bereits ein Kriterium genügt, die Leistung der Versicherung auszulösen. Innerhalb des Katalog B sind jene Bereiche aufgeführt, die zu einer Versicherungsleistung führen, wenn drei oder mehrere Kritieren zutreffen. Da sich die Kriterien der Kataloge von Gesellschaft zu Gesellschaft unterscheiden, ist es für den Abschluss einer Grundfähigkeitenversicherung absolut obsulet, die verfügbaren Tarife der unterschiedlichen Gesellschaften genau zu prüfen. Gerne können wir dies gemeinsam tun. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit mir auf.