unabhängige Versicherungsberatung online

unabhängige Versicherungsberatung online

Der schnellste und einfachste Weg ist die unabhängige Versicherungsberatung online. Eine solche erhalten Sie von einem Versicherungsberater. Er arbeitet auf Honorarbasis und ist damit echt unabhängig, da er keine Courtage vom Versicherer erhält. Ein unabhängiger Versicherungsberater ist also etwas anderes wie ein Versicherungsmakler. Ein Versicherungsmakler führt eine Versicherungsberatung online oder offline, nur im Zusammenhang mit einer Versicherungsvermittlung durch. Auch wir als Versicherungsmakler empfehlen, nach einer umfassenden Prüfung, in sehr komplexen Fällen oder in Bereichen außerhalb der Kompositversicherung, qualifizierte Versicherungsberater. Darauf haben Sie als unser Mandant einen Anspruch.

online Versicherungsberatung

Die online Versicherungsberatung hat im Zusammenhang mit einer Vermittlung einer Versicherung, von A wie Allianz bis Z wie Zurich, durch einen Versicherungsmakler frei von Interessenkonflikten zu sein. So sieht es das Gesetz ausdrücklich vor. Grundsätzlich sollte das natürlich für jeden Beruf gelten, aber gerade eben auch der in der online Versicherungsberatung durch einen Versicherungsmakler.

§ 18 Vermeidung und Offenlegung von Interessenkonflikten

Gewerbetreibende, die Versicherungsanlageprodukte im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 Nummer 17 der Richtlinie (EU) 2016/97 vermitteln oder dazu beraten, müssen angemessene Maßnahmen treffen, um Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden, die zwischen ihnen, den bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden oder in leitender Position verantwortlichen Personen oder anderen Personen, die mit ihnen unmittelbar oder mittelbar durch Kontrolle verbunden sind, und den Versicherungsnehmern oder zwischen den Versicherungsnehmern auftreten können. § 48a Absatz 4 und 5 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ist entsprechend anzuwenden.

Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV

§ 61 VVG
Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers

(1) Der Versicherungsvermittler hat den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und, auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien, zu beraten sowie die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat anzugeben. Er hat dies unter Berücksichtigung der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrags nach § 62 zu dokumentieren.

Versicherungsvertragsgesetz

Ebenso ist für die online Versicherungsberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung eines Versicherungs- Anlageprodukts geregelt.

§ 19 Vergütung

Gewerbetreibende, die im Zusammenhang mit der Vermittlung eines Versicherungsanlageprodukts eine Zuwendung an Dritte zahlen oder eine Zuwendung von einem Dritten erhalten, der nicht Versicherungsnehmer oder eine Person ist, die im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig wird, müssen dafür Sorge tragen, dass die Zuwendung sich nicht nachteilig auf die Qualität der Vermittlung auswirkt. Die Zuwendung darf nicht die Verpflichtung des Gewerbetreibenden beeinträchtigen, im besten Interesse des Versicherungsnehmers ehrlich, redlich und professionell im Sinne des § 1a Absatz 1 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes zu handeln.

Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV

Ein Versicherungsmakler gehört in die genannte Gruppe der Versicherungsvermittler. Eine Versicherungsberatung online erfolgt hier im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Versicherung. Während ein Versicherungsvertreter für „seine“ Versicherung arbeitet, also diese und deren Interessen vertritt, vertritt der Versicherungsmakler die Interessen seiner Klienten, steht also im anderen Lager.

Bei einer Versicherungsberatung online sitzen sie gemütlich zu Hause an Ihrem Endgerät und Sie sehen per Bildschirmübertragung die Feinheiten der Tarife. Individuell nach einer Analyse online durchgeführt. Mit anschließendem kostenfreien Login per APP und Web APP. Wenn Sie beabsichtigen eine Versicherung abzuschließen, dann ist diese Beratung sogar kostenlos für Sie. Sie benötigen ein Endgerät mit entsprechender Displaygröße als Bildschirm und ein Telefon, das kann sowohl Festnetz, als auch Mobilnetz sein. Als Tool zur Online-Beratung nutze ich den deutschen Anbieter Mikogo. Keine Installation notwendig!

Ist ein Versicherungsmakler unabhängig?

Verhaltenskodex IGVM

Wir sind Mitglied der IGVM e.V. und als Versicherungsmakler im Sinne der §§ 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 59 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 652 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) tätig. Als Versicherungsmakler werden wir ausschließlich im Auftrag und im Interesse unserer Mandanten gegenüber den Versicherunternehmen tätig und stehen – im Unterschied zu Versicherungsvertretern (-agenten) und Versicherungsangestellten im Lager der Versicherungskunden.


Wir nehmen die Interessen unserer Mandanten (= Kunden) wahr und sind nicht der „verlängerte Arm“ oder das „Auge und Ohr“ der Versicherer und daher auch nicht deren Erfüllungsgehilfen. Aus diesem Grunde haben wir auch keine Weisungen von Versicherern zu befolgen, sondern sind ausschließlich der Sachwalter unserer Mandanten. Einflussnahmen durch Versicherer in unseren ausgeübten Versicherungsmaklerbetrieb, die unsere Unabhängigkeit gefährden, lassen wir deshalb nicht zu.


Unsere Pflichten als Versicherungsmakler bei der Vertragsvermittlung ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Bei unseren Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeiten
beachten wir die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Vereinbarungen in unserem Maklervertrag/-auftrag und/oder die Regelungen in den zu Grunde liegenden Geschäftsbedingungen.
Als Versicherungsmakler ermitteln wir den Versicherungsbedarf unter Berücksichtigung der Wünsche und Ziele und der individuellen Risikoverhältnisse unserer Mandanten. Danach unterbreiten wir geeignete Vorschläge, wie der Versicherungsschutz aussehen sollte. Wir dokumentieren den Ablauf der Beratung und Vermittlung unter Beachtung der gesetzlichen Dokumentationspflichten.


Der Umfang unserer Betreuungsleistung von vermittelten und in die Betreuung übernommenen Verträgen ist gesetzlich nicht geregelt und ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen im Maklervertrag/-auftrag, den Geschäftsbedingungen und der einschlägigen Rechtsprechung. Mit der Zeit verändern sich
Lebensumstände, die eine Anpassung des Versicherungsschutzes erforderlich machen können. Deshalb stehen wir für die bedarfs- und risikogerechte Anpassung des Versicherungsschutzes unserer Mandanten zur Verfügung. Diese Überprüfung der Bedarfs-/Risikoverhältnisse erfolgt unter Einbeziehung bestehender Versicherungsverträge.


Bei Wechsel eines Versicherers sind regelmäßig Verbesserungen und Verschlechterungen gegeben. Bei unserem Rat wägen wir auf Grund unserer Erfahrung ab ob ein Wechsel „in der Summe (Beitrag, Bedingungen, Abwicklungsqualität des Versicherers)“ für den Versicherungsnehmer vorteilhaft ist.


Wir unterstützen unsere Mandanten selbstverständlich auch bei der Geltendmachung von Schadens- und Leistungsansprüchen bei von uns vermittelten / betreuten Verträgen / Risiken im gesetzlich zulässigen Rahmen.


Wir werden selbstverständlich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere
• zum Umgang mit persönlichen Daten gem. BDSG
• zur Geldwäsche
• zur Vorteilsnahme / Bestechung gem. § 299 StGB. Hierzu haben wir klare Reglungen.
Aus- und Fortbildung ist für eine qualifizierte Dienstleistung unverzichtbar. Deshalb bilden wir uns und
unsere Mitarbeiter/innen entsprechend den notwendigen Anforderungen aus und weiter.
Berlin, den 10.04.2014

Interessengemeinschaft deutscher Versicherungsmakler (IGVM) e.V.

Ein Versicherungsmakler wie ich, ist finanziell nicht unabhängig. Denn er erhält eine Provision oder Courtage vom Versicherer ausgekehrt. Allerdings gilt nach der aktuell geltenden gesetzlichen Regelung aus der Versicherungs Vermittler Verordnung (VersVermV) eine ganz klare Regelung. Außerdem gilt der IGVM Verhaltenskodex (siehe unten), demnach, Zitat: …..die unsere Unabhängigkeit gefährden, lassen wir deshalb nicht zu.

Wie kam es zur Versicherungsberatung online?

Ich bin und das darf ich auch voller Stolz sagen, deutschlandweit als Rechtsschutz Experte bekannt. Gerne können Sie hierzu meinem Google Eintrag folgen und sich die Bewertungen anschauen. Sie finden dies im Footer, also im unteren Bereich auf jeder Webseite. Mir war es wichtig meinen Kollegen und Interessenten effektiv zu helfen. Effektiv von der Terminvereinbarung bis hin zur Beratung. Was für meine Kollegen gut ist, ist für Interessenten ebenso praktisch. Meiner Meinung nach ist eine reine telefonische Beratung wesentlich schwieriger als eine Beratung, die zusätzlich mit einer Versicherungsberatung online unterstützt wird. Also habe ich mit vielen möglichen Tools auseinandergesetzt um dies einfach für jeden zu gestalten. Mit Mikogo habe ich einen passenden Anbieter gefunden. Mikogo kann im Browser ausgeführt werden und es ist keine Installation notwendig. Außerdem ist es ein deutscher Anbieter und läuft zuverlässig und stabil.

Online Beratung Bildschim

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Weitere wichtige Regelungen

Abschnitt 4 §14 Abs.2 VersVermV

Der Gewerbetreibende darf seine Beschäftigten nicht in einer Weise vergüten oder bewerten, die mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Versicherungsnehmer zu handeln, kollidiert. Der Gewerbetreibende darf keine Vorkehrungen durch die Vergütung, Verkaufsziele oder in anderer Weise treffen, durch die Anreize für ihn selbst oder seine Beschäftigten geschaffen werden könnten, einem Versicherungsnehmer ein bestimmtes Versicherungsprodukt zu empfehlen, obwohl er ein anderes, den Bedürfnissen des Versicherungsnehmers besser entsprechendes Versicherungsprodukt anbieten könnte.

Versicherungsvermittlerverordnung VersVermV

§ 60 (1) VVG

Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde zu legen, so dass er nach fachlichen Kriterien eine Empfehlung dahin abgeben kann, welcher Versicherungsvertrag geeignet ist, die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zu erfüllen. Dies gilt nicht, soweit er im Einzelfall vor Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers diesen ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hinweist.

Versicherungsvertragsgesetz VVG

Neutrale Versicherungsvermittlung

Von einem Versicherungsmakler kann man eine neutrale Versicherungsberatung erwarten. Wie oben erläutert, darf man es nicht überall unabhängige Versicherungsberatung online nennen, da ein Versicherungsmakler eine Provision oder Courtage erhält. Tatsächlich hängt dies aber auch von der einzelnen Entscheidung des zuständigen Gerichtes ab. Lesen Sie hierzu gerne etwas den Verhaltenskodex der Interessengemeinschaft deutscher Versicherungsmakler (IGVM) e.V.. Als Klient analysieren wir Ihren Bedarf, berücksichtigen Ihre Wünsche und Bedürfnisse und suchen die passenden Tarife und Versicherer. Auch der Schadenservice des Versicherers ist ein Faktor, der gegen oder für einen Tarif sprechen kann. Die Verwaltung Ihrer Verträge läuft dann neben der klassischen Papierpolice auch in digitaler Form. Sie erhalten einen Zugang zu einem Login per APP und Web APP. Aber lesen Sie mehr und folgen Sie den 4 Schritten zu Ihrem Versicherungskonzept.


Das Versicherungskonzept

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Rechtsschutzversicherung Experte kurz erklärt

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Viele meiner Kunden wohnen in Städten wie München oder Berlin. Unabhängige Versicherungsberatung online macht es möglich. Daher wird es Sie nicht verwundern, wenn sich mein Versicherungsbüro im Taunus befindet. Fast alle Interessenten buchen sich ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch. Hierzu habe ich einen Online-Kalender für Sie eingerichtet. So einfach wie Kinokarten reservieren. Alle weiteren Gespräche erfolgen dann sehr häufig per Online – Beratung bequem zu Hause am Bildschirm. Ich freue mich auf ein erstes unverbindliches Gespräch und eine zukünftige strukturierte Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Um es Ihnen einfach zu machen habe ich einen Prozess für Sie entwickelt, der leicht zu beherrschen ist. Folgen Sie dazu einfach den 4 Schritten zu Ihrem Versicherungskonzept.

Die ersten Schritte

Der erste Schritt das kostenfreie Erstgespräch, wahlweise Online oder im Versicherungsbüro. Buchen Sie ganz einfach auf Ihrem Smartphone, Tablett oder am PC. Sie können jeder Zeit selbst, mit einem Klick, Termine stornieren und einen anderen Zeitpunkt für das Erstgespräch buchen.

Der zweite Schritt Fordern Sie dann, noch vor dem kostenfreien Erstgespräch, Ihren digitalen persönlichen Zugang an. Es entstehen dadurch keine Kosten für Sie, garantiert! Ein Zugang ist gültig für APP, Web-APP und Kunden-Login. Bei einer Firma nutzen Sie bitte die Firmendaten und fordern gerne einen zweiten privaten Zugang an.

Da Sie Online-Beratung gebucht haben, legen Sie nun alle Verträge dort an und laden die Versicherungspolicen und letzten Rechnungen anschließend hoch. Firmenverträge im angelegten Firmenzugang, Privatverträge im privaten Zugang.