
Pferdehalterhaftpflicht – Pferdehaftpflichtversicherung vergleichen
Persönlich für Interessenten aus: Wiesbaden ♦ Taunusstein ♦ Niedernhausen ♦ Idstein ♦ Waldems ♦ Bad Camberg ♦ Hünstetten ♦ Schlangenbad ♦ Bad Schwalbach ♦ Walluf ♦ Eltville ♦ Heidenrod ♦ Eppstein ♦ Aarbergen ♦ Hohenstein ♦ Hünfelden ♦ Limburg ♦ Kirberg, für den gesamten Rheingau / Main – Taunus – Kreis.
Eine Pferdehaftpflichtversicherung direkt vergleichen und abschließen, direkt hier möglich. Suchen Sie gerne das persönliche Gespräch mit mir. Es kann sehr leicht eine Situation eintreten, in der Ihr Pferd erschrickt und einem anderen ungewollt einen Schaden zufügt. Da das BGB in diesem Fall die vollständige Haftung des Pferdehalters vorsieht, können schnell hohe Entschädigungen entstehen, die dieser nicht ohne Weiteres aufbringen kann. Um das Hobby nicht zu gefährden und alle Kosten tragen zu können, die dabei entstehen können, sieht der Gesetzgeber für jeden Pferdehalter eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung vor.
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Diese sollte für jeden eine wichtige Versicherung sein, der ein Pferd sein eigen nennt. Wichtig ist es beim Vergleich auf die Feinheiten zu achten, wie z.b. Reitbeteiligungen usw. Bei der Pferdehaftpflicht, bzw. Pferdehalterhaftpflicht, wie es korrekt heißt, geht es genau gesehen nämlich um die Absicherung des Halters gegen Ansprüche von Dritten und nicht um die Absicherung des Pferdes. Im Gegensatz zu einer Privathaftplicht, bei nach einer Verschuldenshaftung gefragt wird, gilt bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung, hier im Besonderen die Pferdehaftpflichtversicherung, die Gefährdenshaftung. Ein Tierhalter haftet grundsätzlich für sein Pferd oder Haustier ohne dass es einer Schuld des Tieres bedarf. Allein der Vorwurf einen Schaden durch das Pferd erlitten zu haben, löst einen Leistungsfall Ihrer Pferdehaftpflicht aus, nämlich die Prüfung und ggf. Abwehr des gestellten Anspruchs.