
Hundehaftpflicht Vergleich
Hundehaftpflicht vergleichen
Persönlich für Interessenten aus: Wiesbaden ♦ Taunusstein ♦ Niedernhausen ♦ Idstein ♦ Waldems ♦ Bad Camberg ♦ Hünstetten ♦ Schlangenbad ♦ Bad Schwalbach ♦ Walluf ♦ Eltville ♦ Heidenrod ♦ Eppstein ♦ Aarbergen ♦ Hohenstein ♦ Hünfelden ♦ Limburg, für den gesamten Rheingau / Main – Taunus – Kreis.
Selbst der liebste Hund kann in einer unbeobachteten Minute zur falschen Zeit am falschen Ort sein. Eine Hundehaftpflicht direkt hier online abschließen, oder suchen Sie das persönliche Gespräch? Jemand stolptert über die Leine oder erschreckt sich und stürzt. Da das BGB in diesem Fall die vollständige Haftung des Hundehalters vorsieht, können schnell Summen entstehen, die dieser nicht ohne Weiteres zahlen kann. Um einer finanziellen Schieflage vorzubeugen, sieht der Gesetzgeber für jeden Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung vor, die das finanzielle Risiko minimiert.
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Die Hundehaftpflicht ist eine Art der Tierhalterversicherung. Tierhalterhaftpflichtversicherung deshalb, weil nicht das Tier haftet weil es schuldhaft oder nicht schuldhaft einem anderen einen Schaden zugefügt hat, sondern weil der Halter des Tieres perse haftet. Es muss dafür kein Verschulden vorliegen. Bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung, bzw. Hundehaftpflichtversicherung trägt die sogenannte Gefährdenshaftung, im Gegensatz zu Verschuldenshaftung. Wichtige Dinge auf die es beim Abschluss zu beachten gilt sind neben der Versicherungssumme, Einschlüsse wie, kein Leinenzwang, Mietsachschäden, Schäden durch fremden Deckakt, oder Schäden durch tierische Ausscheidungen. Bei der Wahl der Versicherungssumme in der Hundehaftpflichtversicherung sollte man an Personen Schäden denken, diese können schnell in die Millionen gehen.
Was bezahlt eine Hundehaftpflicht?
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist zunächst zuständig einen Schaden zu prüfen. Sie prüft ob es möglich ist, dass ein Schaden durch den Hund verursacht worden sein kann. Eine Kausalität sollte also vorliegen. Ein Verschulden wird allerdings per Gesetz nicht geprüft, da ein Hund falls eine Möglichkeit besteht, dass dieser den Schaden verursacht haben könnte bereits haftet. Bzw. es haftet vielmehr der private Halter des Hundes. Daher nennt sich die Versicherung auch Tierhalter -Haftpflichtversicherung. Kompliziert wird das Ganze wenn sich Tiere gegenseitig schädigen. Im Übrigen gilt bei gewerblicher Tierhaltung eine andere Regelung.