Glasbruch

Versicherungsmakler Sven Nebenführ Taunusstein, Versicherungsmakler Frankfurt, Versicherungsmakler Mainz, Versicherungsmakler Wiesbaden

Glasbruchversicherung

Eine Glasbruchversicherung ist deehalb notwendig, da der Glasbruch eben nicht wie oft landläufig die Meinung in der Hausrat mitversichert ist. Auch stellt ein Glasbruchschaden keinen Mietsachschaden dar, den die Privathaftpflichtversicherung decken würde. Abgedeckt ist Ihr Besitz innerhalb Ihrer Wohnung, sofern dieser aus Glas besteht und zu Bruch geht.

Unabhängig vom Grund des Bruches und unabhängig vom Verursacher. Bei Hauseigentümern sollten Sie auf ausreichende Absicherung auch der Aussenverglasung, wie Wintergärten, achten. Ausnahmen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Einschlüssen. Achten Sie bei der Wahl des Tarifs der Glasversicherung, bzw. Galsbruchversicherung auf zusätzliche Einschlüsse, z.B: Ceranfeld oder künstlerisch bearbeitete Scheiben. Zusätzliche Kosten die beim Ein und Ausbau des Fensters gerade bei älteren Häusern vorkommen, wie beispeilsweise Maurerarbeiten. Sollten Glasscheiben unzugänglich sein, sollte Sie auf Krankosten in der Glasbruchversicherung, bzw. Glasversicherung achten.