
PKW (gewerbliche Nutzung)
Als Geschäftsmann/-frau, Selbstständiger / Freiberufler, der seinen PKW steuerlich als Betriebsgegenstand geltend macht, kann sein Fahrzeug nicht als privat genutzten PKW versichern. Tut er dies doch, riskiert er im Schadenfall eine böse Überraschung. Gerade wenn Sie Vorsteuerabzugsberechtigt kann dies schnell auffallen. Bei einem Lieferwagen oder Taxi mit Beschriftung ist das natürlich eindeutig.
Eine Versicherung für Ihren PKW kann häufig auf Ihre individuellen Wünsche angepasst werden. Wie bereits geschildert ist die Haftung aus §823 BGB, demnach haften Sie als Halter für alle Schäden, die Sie anderen zufügen. Wenn Ihr PKW auch Kasko beinhalten soll, kann der Vertrag entsprechend um Teil- oder Vollkasko erweitert werden, wie das wahrscheinlich von Ihrem privaten PKW kennen. Auch hier kennt man die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse.