Gewerbe-Versicherungen

Gewerbeversicherungen

Rechtsschutz für Firmen

Die Rechtsschutzversicherung für Firmen ist eine Weiterführung der Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen. Die Leistung wird unverändert übernommen, jedoch auf Ihre Firma ausgedehnt. Das bedeutet, dass Sie als Geschäftsführer mit der Familie und der Firma uneingeschränkten Rechtsschutz im Rahmen der versicherten Leistungen genießen. Sie, Ihre Familie und Ihre Firma haben Zugriff auf kostenfreie Rechtsberatung, finanzielle Unterstützung bei der Wahl eines Anwaltes und Entlastung bei allen Arten der Prozessnebenkosten. Zudem erhalten Sie die Möglichkeit, über die Einschlüsse der jeweiligen Tarife Sonderbedingungen versichern zu lassen, beispielsweise die Kostenübernahme bei Kautionen.

 


Betriebshaftpflichtversicherung

Wenn Menschen durch Mitarbeiter oder Gerätschaften Ihres Unternehmens geschädigt werden, ist die Unternehmung zu Schadensersatz verpflichtet. Da die Höhe dieses Ersatzes unbegrenzt ist, können schnell Beträge entstehen, die Ihnen und dem Geschäft die Existenzfähigkeit entziehen können. Eine Betriebshaftpflichtversicherung sollte daher für jeden Betrieb eine der ersten Versicherungen sein.

 


Elektronikversicherung

Als Inhaber einer Firma, die mit elektronischen Geräten arbeitet, beispielsweise mit Computern, Telefonanlagen oder elektronischen Steuerwerken, sind Ihnen die Kosten geläufig. Sollte eines der Geräte erneuert werden müssen, sind die Kosten eines Neugerätes häufig sogar um ein Vielfaches höher. Je nach Höhe der Werte, kann dies mehr als nur ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Beispielsweise durch Überspannung, Diebstahl oder Überschwemmung, oder Bruchschäden, können ganze Produktionszweige ausfallen. Damit Sie im  nicht die vollständige finanzielle Last alleine tragen müssen und nicht Ihre Liquidität gefährden, macht es Sinn, die eigenen elektronischen Geräte gegen Ausfall zu versichern.

 


Inventarversicherung

Einrichtungsgegenstände, z.B. Möbel und Vorräte sind das was einem Unternehmen, ähnlich der Hausratversicherung, vorhanden sein muss um den normalen Geschäftsbetrieb zu führen. Der Verlust, z.B. durch einen Einbruchdiebstahl oder ein Feuer führt automatisch zu einer Einschränkung oder einem Ausfall der Geschäftstätigkeit. Dass dies zu Einnahmeverlusten führt und die Kosten trotzdem weiterlaufen, spricht für sich. Es ist nicht zu vermeiden auch mal Betroffener eines solchen Schadens zu sein. Mit einer Inventarversicherung können Sie Ihr betriebliches Inventar gegen Schäden abdecken aber auch weitere Kosten für das Betriebsausfallrisiko, die sogenannte kleine Betriebsausfallversicherung, die die laufenden Kosten übernimmt, lässt sich mit einschließen.

 


Kautionsversicherung

Als Unternehmen werden Sie von Zeit zu Zeit Aufträge abwickeln, deren Auftragsvolumina so groß sind, dass der Auftraggeber eine Garantie über die Auftragseinhaltung fordert.  Eine solche Garantie kann auf vielfältige Weise gestellt werden, in der Regel mit einer Bank-Bürgschaft. Da die Banken u.a. auch wegen der Wirtschaftskrise jedoch vermindert Bürgschaften annehmen wollen, und wenn doch, dann mit erhöhten Konditionen, ist eine Kautionsversicherung eine sinnvolle Alternative. Hier tritt eine Versicherung an die Stelle der Bank und gibt die Bürgschaft ab. Zudem bieten die Versicherungen im Vergleich zu Banken häufig maßgeblich günstigere Konditionen für eine Bürgschaft, und die Liquidität Ihres Unternehmens wird dabei erhalten. Hier geht es zur Kautionsversicherung.

 


LKW-Versicherung

Wenn Sie als Unternehmer nicht nur einen PKW fahren, sondern auch LKW s in Ihrem Betrieb einsetzen so kommen Sie nicht um eine LKW-Versicherung herum, da Sie durch das Pflichtversicherungsgesetz vorgeschrieben wird. In wie weit Sie eine Vollkaskoversicherung abschließen müssen, sollten, oder wollen, steht oftmals in den Leasingverträgen oder müssen Sie selbst entscheiden. Vergessen Sie dabei nicht, dass evtl. auch transportierter Güter über eine Transportversicherung separat abgesichert werden müssen, dies ist nicht in der LKW-Versicherung enthalten.

 


PKW (gewerbliche Nutzung)

Als Geschäftsmann/-frau, Selbstständiger / Freiberufler, der seinen PKW steuerlich als Betriebsgegenstand geltend macht, kann sein Fahrzeug nicht als privat genutzten PKW versichern. Tut er dies doch, riskiert er im Schadenfall eine böse Überraschung. Gerade wenn Sie Vorsteuerabzugsberechtigt kann dies schnell auffallen. Bei einem Lieferwagen oder Taxi mit Beschriftung ist das natürlich eindeutig.

 


Veranstaltungshaftpflicht

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen und durchführen und somit Veranstalter sind, müssen viele Umstände bedacht und viele Risiken abgewogen werden. Da Ihnen unter Umständen sehr hohe Kosten entstehen können, müssen Sie eine Veranstaltungshaftpflicht abschließen. Der Vergleichsrechner sollte ihnen hier nur als Anhaltspunkt dienen. Ich empfehle Ihnen eine persönliche Kontaktaufnahme, damit wir Ihr Risiko individuell erfassen können. Denn dies ist so individuell wie Ihre Veranstaltung. Die Veranstaltungshaftpflicht nimmt Ihnen die Last, für Sach- Personen und Tätigkeitsschäden aufzukommen, die durch die Veranstaltung entstehen.