Berufshaftpflicht für Pflegeberater

Berufshaftpflicht für Pflegeberater

Erfahrungen & Bewertungen zu Sven Nebenführ Versicherungsmakler

Zusätzlicher exclusiver Sondernachlass für Mitglieder vom Berufsverband für Pflegeberatung & Pflege e.V.

Berufshaftpflicht für Pflegeberater / in und Pflegegutachter

Optimale Absicherung für Pflegeberater und Pflegegutachter

All-Risk-Lösung minimiert berufliches Haftungsrisiko

Das Thema Haftpflichtversicherung zählt zu den Kernkompetenzen des Sach-Versicherungsmaklers Sven Nebenführ. Speziell für staatlich anerkannte Pflegeberater/innen und Pflegegutachter/innen bietet er eine All-Risk-Lösung zu vorteilhaften Konditionen an, die er Ihnen im Rahmen einer persönlichen oder einer Online-Beratung gerne vermittelt. Gutes muss nicht teuer sein – bereits für etwas über 300 Euro pro Jahr können Sie Ihr berufliches Haftungsrisiko auf ein kalkulierbares Mindestmaß reduzieren. 

Schützen Sie sich mit einer guten Absicherung vor Haftungsansprüchen.

In Ihrer Eigenschaft als Pflegeberater, bzw. Pflegegutachter beraten Sie Pflegebedürftige und deren Angehörige mit der Absicht, die häusliche Pflege durch eine individuell angepasste Anleitung zu erleichtern oder zu verbessern. Doch in emotional sensiblen Lebenssituationen, bei der aktiven Beratung des Pflegebedürftigen zu Hause oder bei der Schulung von Pflegenden, meist Angehörige, kann der Vorwurf einer Fehlberatung entstehen. Deshalb empfiehlt Sven Nebenführ in erster Linie den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht. Diese prüft den vermeintlich entstandenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach und entschädigt berechtigte Forderungen. Ergänzt wird die Vermögensschadenhaftpflicht mit einer Berufshaftpflicht für Personen- und Sachschäden. Die  Berufshaftpflicht wehrt unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt die aus der Abwehr entstehenden Kosten. Die empfohlene Kombination von Vermögensschaden- und Berufshaftpflicht hat Sven Nebenführ speziell auf Ihren Berufsstand abgestimmt und persönlich mit dem Versicherungsgeber verhandelt. Dies gilt sowohl für Pflegeberater und Pflegegutachter.

Sinnvolle Ergänzungen von Vermögensschaden- und Berufshaftpflicht.

Spätestens seit in Kraft treten der neuen Datenschutzverordnung (DSVGO) sind wir dazu verpflichtet, personenbezogene Daten mit größter Sorgfalt zu speichern. Da Sie sensible Patientendaten verarbeiten ist es sinnvoll, eine Cyber-Risk-Police abzuschließen. Diese schützt Sie vor den Folgen von Datenrechtsverletzungen, Hacker- und DoS-Angriffen, sowie Cyber-Erpressung. Sie unterstützt Sie beispielsweise bei der Prävention, indem  sie einen speziellen Cyber-Krisenplan und ein Cyber-Training kostenfrei zur Verfügung stellt. Tritt der Ernstfall ein, übernimmt ein führendes IT-Sicherheitsunternehmen das Krisenmanagement und schließt die Sicherheitslücken. Eine auf Datenschutz spezialisierte Kanzlei übernimmt die anwaltliche Vertretung gegenüber den Aufsichtsbehörden.

Da Sie viel unterwegs sind und Menschen in ihrem privaten Heim aufsuchen, kann für Sie ebenfalls eine Rechtsschutzversicherung interessant sein: Der Strafrechtsschutz sichert Sie gegen den Vorwurf des Diebstahls, der angeblichen Körperverletzung oder unterlassener Hilfeleistung ab. Bei einem Unfall auf Ihrem Arbeitsweg steht der Verkehrsrechtsschutz für Sie ein, und sollten Sie aufgrund eines fremdverschuldeten Unfalls für mehrere Wochen ausfallen, hilft Ihnen der Firmenrechtsschutz, Ihre entgangenen Gewinne für Ihr Unternehmen geltend zu machen. Pflegeberater und Pflegegutachter sind gleichermaßen betroffen.

Gerne erörtert Sven Nebenführ mit Ihnen, welche Leistungen speziell für Sie in Frage kommen. Auf der Basis einer umfassenden Beratung stellt er ein auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtetes Sicherheitspaket zusammen. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten und buchen Sie noch heute eine kostenfreie Online-Beratung.

Über Sven Nebenführ.

Sven Nebenführ ist seit mehr als 26 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und hat sich auf Sach-Versicherungen spezialisiert. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und einer kontinuierlichen Weiterbildung gilt er in seiner Branche als Experte für Sach-Versicherungen. Davon profitieren nicht nur seine Kunden, sondern auch seine Kollegen, die er bei der Lösung kniffliger Sach-Versicherungsthemen unterstützt. Er gilt als sehr gut vernetzt und kann daher auch bei Kundenanfragen, die außerhalb seiner Spezialisierung liegen, einen vertrauenswürdigen und kompetenten Versicherungsmakler vermitteln. Im Übrigen versichert Sven Nebenführ auch ambulante Pflegedienste. Orientiert an den Bedürfnissen des jeweiligen Pflegebetriebs führt er im Versicherungsmarkt Ausschreibungen durch und wählt individuell passende Versicherer aus.

Sie möchten ihn näher kennenlernen? Buchen Sie hier unverbindlich Ihren Ersttermin oder besuchen Sie seine Website: www.versicherungskonzept.com.
Autor: Stefanie Schwarz (schwarztext.de)

Fachliche Hintergründe

Als spezialisierter Versicherungsmakler ist „Haftpflichtversicherung“ eine meiner Tätigkeitsschwerpunkte. Ich habe für Pflegeberater/innen nach §45 SGB XI §7a SGB XI u.a. und Pflegegutachter/in entsprechende Tarife auf dem Versicherungsmarkt ausgeschrieben. Dadurch habe ich eine sehr gute All-Risk-Lösung finden können, die ich Ihnen nun als persönlicher Ansprechpartner, im Rahmen einer Beratung und Vermittlung, zur Verfügung stelle, um Ihr berufliches Haftungsrisiko zu minimieren. Denn schließlich können Sie als selbstständiger Pflegeberater/in oder Pflegegutachter/in auf keinen Arbeitgeber, oder eine Lohnfortzahlung zurückgreifen. Wenn Sie durch Fremdverschulden ausfallen, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen müssen oder gar Behandlungskosten eines Kunden übernehmen sollen, weil die von Ihnen durchgeführte Beratung und die anschließende Umsetzung am Gepflegten angeblich zur Verschlimmerung geführt haben soll. Mit einer guten Absicherung können Sie sich vor Haftungsansprüchen schützen.

Als Versicherungsmakler sondiere ich für Sie, meine Klienten, regelmäßig den Markt der Versicherer, von A wie Allianz bis Z wie Zurich und suche das beste Preis-, Leistungsverhältnis.


Online Beratung Bildschim

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Mehr erfahren
Das Versicherungskonzept

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Mehr erfahren

Die Haupttätigkeit eines Pflegeberaters / einer Pflegeberaterin ist überwiegend beratend. Denn nach Abschluss der Weiterbildung „Fachkraft für Pflegekurse gem. § 45 SGB XI“ sind Sie berechtigt, im Bereich der Rahmenverträge nach § 45 SGB XI Kurse für pflegende Angehörige sowie individuelle Beratungen durchzuführen. Ziel der Gespräche ist für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen eine Verbesserung und Erleichterung der häuslichen Pflege durch eine individuell angepasste Anleitung und Beratung.

Vergleicht man dies beispielsweise mit einem Maler, der überwiegend durch seine händische Tätigkeit Einnahmen generiert, so erkennt man, dass sich eine Berufshaftpflicht für Pflegeberater / innen und Pflegegutachter/in unterscheiden muss. Die „klassische“ Betriebshaftpflicht greift in aller Regel nur bei Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensfolgeschäden. Eine klassische Betriebs-, bzw. Berufshaftpflicht ist also nicht das Richtige für eine/n Pflegeberater/in.

Bei beratenden Berufen ist die Gefahr der Entstehung von echten Vermögensschäden das erste Risiko. Daher sollte auch dort auch der Haupt-Augenmerk liegen. Bei der aktiven Beratung beim Gepflegten zu Hause und der Schulung von Pflegenden, die meist Angehörige sind, kann ein Vorwurf der Fehlberatung im Raum stehen. Die Berufshaftpflicht eines Pflegeberaters, einer Pflegeberaterin oder einer/s Pflegegutachter/in sollte also zunächst eine Vermögensschadenhaftplicht sein. Diese sollte ergänzt werden mit einer Berufshaftpflicht, die Personen- und Sachschäden abdeckt.

Was kostet eine Berufshaftpflicht für Pflegeberater, für eine Pflegeberaterin, Pflegegutachter, Pflegegutachterin?

Insgesamt ist dies, mit einem sehr guten All-Risk-Bedingungswerk, für etwas über 300€ im Jahr zu haben. Eine Vermögensschadenhaftpflicht für Pflegeberater /in oder / und Pflegegutachter/in prüft hier den Schaden, dem Grunde und der Höhe nach. Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab und entschädigt berechtigte Forderungen. So sollte man also die Hauptaufgabe einer Berufshaftpflichtversicherung eher in der Abwehr unberechtigter Ansprüche sehen, denn dies macht den Großteil der Ausgaben, gemessen am Beitrag aus. Buchen Sie einfach ein ⏩ Vorgespräch ⏪ und wir besprechen den Weg zu Ihrem Angebot.


Viele juristische Leihen gehen davon aus, dass einem ein Schadenersatz, für durch Dritte beschädigte Sachen zusteht und zwar grundsätzlich. Dem ist aber mit Nichten so. Als Beispiel soll hier die Hilfe eines Freundes beim Umzug, oder der Nachbar, der während des Urlaubs die Blumen gießt, dienen. In beiden Fällen handeln diese im Auftrag und daher wird es schwer Sie bei leichter Fahrlässigkeit zur Kasse zu bitten. Und meiner Meinung ist das auch richtig so, denn ich muss als privater „Auftraggeber“ schlicht damit rechnen, dass auch mal was zu Bruch geht. Getreu nach dem Motto: „Das hätte mir auch passieren können“. Für Selbstständige, bzw. Gewerbetreibende sieht das die Rechtssprechung wesentlich enger. Der Aufenthalt in fremden Haushalten ist, verständlicher Weise, immer ein größeres Risiko für den Selbstständigen, wie ein Besuch von Kunden im eigenen Büro.

Wenn Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren etwas beschädigen, so haften Sie nicht. Denn sie sind laut Gesetz nicht deliktfähig. Man stelle sich vor, zwei Dreijährige bewerfen sich im Sandkasten mit Förmchen oder Sand. Sollte man dann eine Strafanzeige wegen Körperverletzung oder Sachbeschädigung stellen? Sie lachen, und genau das ist der richtige Instinkt. Nein, natürlich nicht, denn Sie sind eben nicht deliktfähig und somit besteht kein Schadenersatzanspruch.

Dies und viele andere Beispiele zeigen, nur weil ich etwas ersetzt haben möchte, sieht der Gesetzgeber noch lange keine Haftung vor. Hinzu kommt dann noch, dass nur der tatsächlich entstandene Schaden entschädigt werden muss, wenn der Anspruch denn berechtigt ist. Das heißt, ein drei Jahre altes Smartphone, ist und bleibt eben ein 3 Jahre altes Smartphone und wird beim Schaden nicht plötzlich verjüngt.

Also man sieht, dass es viele Umstände gibt, die zu bedenken sind. Daher sollte man all dies doch einfach einer Haftpflichtversicherung überlassen. Sei es nun eine Berufshaftpflicht für Pflegeberater / innen, oder Pflegegutachter / innen also eine Vermögensschadenhaftpflicht ergänzt durch eine Berufshaftpflicht für Personen- und Sachschäden oder eine Betriebshaftpflicht beim einem Handwerksbetrieb.


Was für Versicherungen sind noch sinnvoll für eine/n Pflegeberater/in oder Pflegegutachter/in?

Es ließe sich sicher noch über eine Cyber- und Datenschutzdeckung nachdenken. Denn eines ist klar, gehen Daten verloren und tritt dies zu Tage, so wird ein finanzieller Aufwand entsprechende Höhen erreichen.

Das kann eine Cyberpolice alles leisten:

Schutz vor den Folgen aus Datenrechtsverletzungen, Hacker- und DoS-Angriffen sowie Cyber-Erpressung. Wichtig ist die Unterstützung bei der Prävention und Beistand vor allem in der Cyber-Krise mit Experten und der Kostenübernahme.

Kostenfreie Bereitstellung eines speziellen Cyber-Krisenplans und ein Cyber-Training zur Mitarbeitersensibilisierung beim Abschluss des Vertrages, für eine größere Widerstandsfähigkeit von Angriffen.

Eine 24/7-Hotline, die im Schadenfall einer Cyber-Krise sofort hilft und breit gefächerte Unterstützung organisiert: Ein führendes IT-Sicherheitsunternehmen übernimmt das Krisenmanagement, die IT-Forensik, das Schließen von Sicherheitslücken, sowie die Wiederherstellung von Daten und Computersystemen.

Eine auf Datenschutz spezialisierte Kanzlei übernimmt die anwaltliche Vertretung gegenüber den Aufsichtsbehörden. Ein Servicedienstleister erledigt die gesetzlich vorgeschriebene Information aller Betroffenen – Anschreiben per Post, Beauftragung eines Callcenters, PR-Maßnahmen usw.

Rechtsschutzversicherung für Pflegeberater / Pflegegutachter

Warum macht eine Rechtsschutzversicherung für Pflegeberater/in oder Pflegegutachter/in Sinn? Als Pflegeberater/in arbeitet man in einem emotional sensiblen Umfeld. Nicht immer läuft alles rund oder so, wie es die zu schulenden Angehörigen erwarten. Es menschelt eben. Stellen Sie sich vor, nach einem Besuch fehlt plötzlich Omas teure Halskette und natürlich kommen Sie als Besucher / in mit ins Schussfeld. Möglicher Weise erstattet man Strafanzeige gegen Sie und Sie sehen sich dem Vorwurf des Diebstahls, der Körperverletzung oder unterlassener Hilfeleistung ausgesetzt. Da macht es absolut Sinn hier einen Strafrechtsschutz für Pflegeberater/in und Pflegegutachter/in sein / ihr Eigen zu nennen, der auch beim Vorwurf eine vorsätzliche Straftat begangen zu haben, leistet. Hier ist es insbesondere eine Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung die abgeschlossen werden sollte.

Stellen Sie sich vor auf dem Weg zu einer Beratung werden Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt und fallen durch Fremdverschulden für Wochen oder auch Monate aus. Hier hilft Ihnen ein Firmenrechtsschutz um die entgangenen Gewinne für Ihr Unternehmen geltend zu machen. Der Verkehrs-Rechtsschutz um die Reparaturkosten des eigenen Fahrzeugs einzuklagen. Lassen Sie uns darüber reden.

Buchen Sie noch heute ein kostenfreies Erstgespräch und wir analysieren Ihre Wünsche, Risiken und Ihren Bedarf und erstellen dabei Ihr Versicherungskonzept. Dabei berücksichtigen wir Ihren bereits bestehenden Versicherungsschutz.