Anstellungsvertrags Rechtsschutz Geschäftsführer

Anstellungsvertrags Rechtsschutz für Geschäftsführer

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Anstellungs -Vertrags – Rechtsschutz Geschäftsführer

(Manager Rechtsschutz)


Warum Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutz?

Die Leistungen die speziell für diese Personengruppe konzipiert wurden, sind der Anstellungsvertrags- und der Vermögensschaden – Rechtsschutz. Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für Geschäftsführer / Geschäftsführende ist nur als Privatlösung* versicherbar, während der Vermögensschaden-Rechtsschutz auch als Unternehmenslösung* erhältlich ist, ähnlich der Vermögensschadenhaftpflicht, bekannt als D&O Police. Zunächst möchte ich allerdings auf den Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutz eingehen.

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Der Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutz / Anstellungsvertragsrechtsschutz versichert Streitigkeiten aus einem Anstellungsvertrag. Je nach gewählter Versicherungsgesellschaft unterscheiden sich die versicherbaren Personen. Grundsätzlich können dies sein: Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder, Vorstandsmitglied, Leiter / Prokurist und Geschäftsführer /Geschäftsführende einer juristischen Person, deren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Die genannten Personen haben keinen klassischen Arbeitsvertrag oder nicht nur, wie man es bei einem Arbeitnehmer kennt, sondern eben einen Anstellungsvertrag. Eine bestehende klassische Rechtsschutzversicherung decken keine hieraus entstehende Streitigkeiten. Es wird eine Rechtsschutzversicherung Geschäftsführer benötigt.

*Bei der Privatlösung ist nicht das Unternehmen der Versicherungsnehmer sondern der Geschäftsführer / Geschäftsführende. Bei der Unternehmenslösung ist das Unternehmen also die GmbH oder die AG der Versicherungsnehmer und der GF oder das Vorstandsmitglied die versicherte Person.

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Rechtsschutz seit 1991

über Versicherungsmakler Sven Nebenführ


Zunächst war Sven Nebenführ 6 Jahre für die ARAG, anschließend annähernd 13 Jahre für DAS Rechtsschutzversicherung tätig. Daher liegt in der Rechtsschutzversicherung seine Expertise. 2015 gründete er dann sein Maklerunternehmen, „Das Versicherungskonzept“ und wechselte also die Seiten vom Versicherer zu seinen Mandanten. Er nutzt seit dem den Markt. von A wie Allianz bis Z wie Zurich. Ein Blick auf seine Google My Business, wird Ihnen bestätigen, dass selbst viele seiner Kollegen, seine Expertise in Anspruch nehmen. Manager und Top-Manager sind dabei Hauptzielgruppe von Herrn Nebenführ. Hierbei kümmert er sich um die Absicherung der privaten Komposit-Risiken.

Wie bemessen sich die Beiträge?

Die Beiträge bemessen sich nach Einkommen aus der Tätigkeit und Anzahl der Mitarbeiter der GmbH oder AG. Der Beitragseinstieg liegt bei 350,00 EUR pro Jahr. Wichtige Unterschiede in den Tarifen, bei den jeweiligen Rechtsschutzversicherern, findet man unter anderem beim versicherbaren Personenkreis. Dieser kann je nach Versicherungs-Gesellschaft auf Vorstand und Geschäftsführer begrenzt sein. Eine weitere Tarif-Unterscheidung findet man bei der Versicherbarkeit nach Einkommenshöhe. Manche Versicherer versichern maximal bis 120.000€ Einkommen pro Jahr und beteiligen sich höchstens mit 50.000€ an Kosten rund um einen Prozess. Spezialversicherer sehen hier Kostenbeteiligungen von bis zu 300.000€ vor und ein Vielfaches der 120.000€ an Einkommen sind hier ebenfalls problemlos versicherbar. Außerdem sind beim Anstellungsvertrags-Rechtsschutz / Anstellungsvertragsrechtsschutz nur natürliche Personen versicherbar, die nicht mehr als 49% der Unternehmensanteile Ihr Eigen nennen. Oder anders ausgedrückt nicht versicherbar sind geschäftsführende Gesellschafter mit jeweils 50%, oder mehr, der Unternehmensanteile. Denn Kläger und Beklagter wären praktisch eine Person und würden somit gegen sich selbst klagen, was einen Interessenkonflikt darstellen würde. Der Anstellungsvertragsrechtsschutz gehört also mit zur Rechtsschutzversicherung Geschäftsführer.

Was ist versichert?

Versichert sind die weiter unten aufgeführten Kosten bei außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten aus dem Anstellungsverhältnis, das der Versicherungsnehmer als gesetzlicher Vertreter mit dem im Versicherungsvertrag konkret bezeichneten Unternehmen (juristische Person) abgeschlossen hat. Der Sitz des Unternehmens muss Deutschland liegen.


Warum Vermögensschaden-Rechtsschutz als Privatlösung?

Sie haben nicht zwingend Einfluss darauf, dass das Unternehmen für dass Sie tätig sind, für Sie den besten Schutz im Rahmen einer D&O Police abgeschlossen hat und diesen immer auf dem neusten Stand hält. Eine Aufgabe einer solchen Versicherung ist die Prüfung eines Schadenfalls, dem Grunde und der Höhe nach und die Befriedung von berechtigten Ansprüchen. Eine Vermögensschaden-Rechtsschutz hingegen ermöglicht es Ihnen als Partei, einen eigenen selbstgewählten Fachanwalt für Ihre Interessensvertretung zu beauftragen. Unabhängig davon, ob die D&O des Unternehmens hier eine Deckung erteilt hat oder nicht. Selbst wenn eine Deckung der D&O ausgesprochen wird, ist diese nicht Ihr Interessensvertreter, sondern der des Unternehmens und vor Allem auch der eigenen.

Die eigene Vermögensschaden-Rechtsschutz Police, im Rahmen einer Privatlösung, bedeutet für Sie als Geschäftsführer oder Mitglied des Vorstandes, eine Interessensvertretung unabhängig von einer bestehenden D&O Deckung.

Wann Privatlösung, wann Unternehmenslösung?

Sowohl Vermögensschaden-Rechtsschutz als auch der Spezial-Straf-Rechtsschutz, sind jeweils in einer Privatlösung erhältlich. Der Vorteil für diese Lösung liegt für den Geschäftsführer oder Vorstand klar auf der Hand, der Betrieb hat keinen Einfluss auf die Steuerung des Versicherungsschutzes. Dies entscheidet alleine der Versicherungsnehmer in diesem Fall also die natürliche Person.

Der Vermögensschaden-Rechtsschutz ist auch als Unternehmenslösung erhältlich, so wie man es von der D&O Police kennt. Hier ist der Versicherungsnehmer das Unternehmen (juristische Person). Bitte besprechen Sie dabei mit Ihrem Steuerberater den wirtschaftlichen Vorteil und ob der Beitrag als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden kann. Eine Privatlösung ist daher die klarere Trennung. Ihre Police, Ihr Versicherungsschutz!


Welche Kosten werden bei beiden Leistungsarten getragen?

Je nach Versicherer sind dies außergerichtliche oder gerichtliche Rechtsanwaltskosten, häufig Kosten für das außergerichtliche Mediationsverfahren, verschiedene vorsorgliche Rechtsberatungen, gerichtliche Rechtsanwaltskosten, Verfahrenskosten, Sachverständigenkosten, Reisekosten, Übersetzungs- und Dolmetscherkosten, Streitbeitritt und -verkündung, negative Feststellungsklage. Die Kosten werden nach Rechtsanwalt Vergütungs Gesetz (RVG) jeweils bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen.

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Was gehört alles zur Rechtsschutzversicherung Geschäftsführer.

Für Unternehmen macht es immer Sinn Ihre Unternehmensführung möglichst umfassend abzusichern. Je besser die Absicherung, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass Entscheidungen getroffen werden, die das Unternehmen nach vorne bringen. Ohne Innovation und ohne Entscheidungen wird jedes Unternehmen irgendwann vom Markt verschwinden. Daher bieten Sie Ihren Geschäftsführern und Vorständen zusätzlich eine Vermögensschaden-Rechtsschutz als Absicherung an und zeigen Sie Ihnen damit den Wert für das Unternehmen. Verlassen Sie sich nicht allein auf eine D&O Police, sondern beteiligen Sie sich aktiv mit einem eigenen Rechtsanwalt am Verfahren und lassen Sie sich die Kosten von einer Vermögensschaden-Rechtsschutz erstatten. Eine Rechtsschutzversicherung Geschäftsführer besteht also aus mehreren Bausteinen.

Für Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen, Aufsichtsrats- und Beiratsmitglieder sei empfohlen sich mittels einer Vermögensschaden- und Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutz /Anstellungsvertragsrechtssschutz dem Kostenrisiko für teure Prozesse zu entziehen, bzw. das Kostenrisiko mit der richtigen Absicherung aus zu lagern. Die eigene Absicherung als Privatlösung sorgt für eine unabhängige Interessensvertretung. Bei einem Einkommen von 100.000€ liegt das Kostenrisiko für Rechtsanwälte und Gericht bei knapp 50.000€. Hinzu können schnell Kosten in ähnlicher Höhe für zahlreiche Gutachten, Reisekosten und Zeugengelder kommen. Hier hilft die Rechtsschutzversicherung Geschäftsführer ebenfalls.

Sie wünschen eine persönliche Analyse für sich oder Ihr Unternehmen? Dann folgen Sie den 4 Schritten zu Ihrem Versicherungskonzept.

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Anstellungsvertragsrechtsschutz für Geschäftsführer

Auf Nummer sicher gehen – Rechtsschutz für Geschäftsführer

Wie Sie sich als GmbH-Geschäftsführer gegen Haftungs- und Kostenrisiken absichern

Taunusstein, 12. Juli 2020. Keine Chance ohne Risiko – Wer auf Technologien von morgen setzt oder neue Märkte erschließt, geht zwangsläufig ein Wagnis ein. Die Verantwortung für diese unternehmerischen Entscheidungen trägt die Geschäftsführung. Doch sie endet nicht dort.

Die Haftungsrisiken sind vielfältig und ziehen sich durch alle Unternehmensbereiche: Datensicherheit, Arbeitsschutz, Produktqualität, Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge, um nur ein paar zu nennen. In Zeiten der Corona-Pandemie gewinnt zum Beispiel der mögliche Vorwurf der Insolvenzverschleppung an Bedeutung. Nicht immer fallen negative Veränderungen sofort auf, vor allem dann nicht, wenn mehrere Geschäftsführer sich die Leitung teilen. Auch wenn die Gesellschaft selbst nur „beschränkt haftet“, für ihre Geschäftsführer gilt die beschränkte Haftung nicht. Sie sind dazu verpflichtet, die Interessen ihres Unternehmens zu vertreten und stehen ungeachtet des Vorsatzes bei einer Pflichtverletzung mit ihrem Privatvermögen und Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren ein. Deshalb sind GmbH-Geschäftsführer gut beraten, sinnvolle Vorkehrungen zu treffen – zum Schutz der eigenen Existenz. Rechtsschutz für Geschäftsführer gibt es im Übrigen auch für Vorstände.

Umfassender Haftungsschutz für GmbH-Geschäftsführer

Als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie dazu verpflichtet, die Interessen Ihres Unternehmens zu wahren. Sie sind ebenfalls der gesetzliche Vertreter und haben es dadurch gleich mit zwei Parteien zu tun: Ihrem Unternehmen und dem Gesetz. Der Gesetzgeber verpflichtet Sie, sich über alle betrieblichen Angelegenheiten zu informieren, auch über die, die Sie eventuell an Ihre Mitarbeiter delegiert haben, oder die Sie mit einem anderen Geschäftsführer teilen. Hier gilt der Spruch „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ in vollem Umfang. Diese Gegebenheiten berücksichtigen nicht im Geringsten Ihr Eigeninteresse.

Halten Sie Ihr Haftungs- und Kostenrisiko berechenbar

Umso wichtiger sind Vorkehrungen, die Sie im Bedarfsfall schützen: Ihr Anstellungsvertrag regelt Ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten und damit Ihr persönliches Haftungsrisiko. Die Industrie- und Handelskammern bieten zur Orientierung Musterarbeitsverträge für leitende Angestellte an, zum Beispiel die IHK Frankfurt*. Lassen Sie Ihren Anstellungsvertrag von einem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt prüfen und gegebenenfalls anpassen. Die verbleibenden Risiken sollten Sie über einen umfassenden Versicherungsschutz abdecken, der Ihrer besonderen Haftungssituation als GmbH-Geschäftsführer entspricht. Von elementarer Wichtigkeit sind ein Anstellungsvertragsrechtsschutz und eine Vermögensschadenhaftpflicht (D&O). Es ist empfehlenswert, darüber hinaus eine Vermögensschadenrechtsschutzversicherung und einen Spezial-Strafrechtsschutz (SSR) abzuschließen.

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* Musterverträge der IHK Frankfurt: https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/arbeitsvertrag_angestellter/

1. Anstellungsvertragsrechtsschutz

Eine klassische Berufs- oder Arbeitsrechtsschutzversicherung versichert die Kosten von Streitigkeiten, die sich aus einem Arbeitsvertrag ergeben. Der Anstellungsvertragsrechtsschutz versichert Kosten, die aus Streitigkeiten Ihres Anstellungsvertrags entstehen können und richtet sich an Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder, Mitglieder des Vorstands sowie Leiter/Prokuristen und Geschäftsführer unter der Voraussetzung, dass der Unternehmenssitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Der Anstellungsvertrag regelt nicht nur Ihre Pflichten, sondern auch Ihre Rechte, unter anderem die Höhe Ihrer Vergütung, Ihre Urlaubstage, Ihre Vertretungsbefugnis, sowie Sonderzahlungen und Kündigungsfristen. Dieser Vertrag ist ein Beleg für Ihre Ansprüche gegenüber dem Unternehmen, für das Sie in Ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer die Verantwortung tragen – und er beschränkt Ihr Haftungsrisiko. Meist entstehen Streitigkeiten aus einem Anstellungsvertrag, wenn sich ein Unternehmen vorzeitig von seinem Geschäftsführer trennt und den Inhalt des Anstellungsvertrags anders auslegt. Das kann zum Beispiel die Abfindung, den Pensionsanspruch oder die Gehaltsfortzahlung betreffen. Ein Anstellungsvertragsrechtsschutz stellt sicher, dass im Streitfall ein Fachanwalt Ihre Interessen vor Gericht kompetent vertritt und Sie vor den Prozesskosten, die aus dem Rechtsstreit entstehen, schützt.

Tarifunterscheidungen im Anstellungsvertragsrechtsschutz

Die Beiträge orientieren sich am Jahreseinkommen und an der Anzahl der Mitarbeiter. Wichtige Unterschiede in den Tarifen bei den jeweiligen Rechtsschutzversicherern finden sich unter anderem beim versicherbaren Personenkreis. Eine weitere Tarifunterscheidung gilt bei der Versicherbarkeit der Einkommenshöhe. Manche Versicherer tragen ein Einkommen bis maximal 120.000 Euro pro Jahr und beteiligen sich mit höchstens 50.000 Euro an den Rechtsstreitkosten. Spezialversicherer sehen Kostenbeteiligungen von bis zu 300.000 Euro vor und versichern Jahreseinkommen von einem Vielfachen von 120.000 Euro.

2. Vermögensschadenhaftpflicht (D&O)

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist dem Sinne nach eine Berufshaftpflicht für GmbH-Geschäftsführer. In der Regel schließen Unternehmen eine D&O für ihre Geschäftsführer ab, denn diese treffen täglich viele Entscheidungen, die das Unternehmen voranbringen sollen und für die Sie vor dem Gesetzgeber die Verantwortung tragen. Mit dem Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht will das Unternehmen das gesetzlich verankerte persönliche Haftungsrisiko seiner Geschäftsführer begrenzen und sie in Ihrem Entscheidungswillen unterstützen. Das funktioniert genau so lange, bis es zu einem Interessenskonflikt kommt.

Weshalb Sie zusätzlich eine private D&O abschließen sollten

Die Gesellschafter Ihres Unternehmens werfen Ihnen vor, ein Geschäft abgeschlossen zu haben, das sich im Nachhinein als Verlustgeschäft erweist, beziffern den Verlust und machen Sie für den entstandenen Vermögensschaden verantwortlich. Gut, dass Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen haben – und zwar zusätzlich auf Sie persönlich, nicht nur über Ihr Unternehmen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer eine eigene Deckung

haben und nicht Ihr Unternehmen als Versicherungsnehmer auftritt. Denn in diesem konkreten Beispiel besteht ein Konflikt zwischen den Interessen Ihres Unternehmens und Ihren eigenen. Ihre D&O prüft den Vorwurf, reguliert den begründeten Haftpflichtanspruch und wehrt den unberechtigten ab. Natürlich vertritt der von der D&O beauftragte Anwalt in erster Linie das Interesse seiner Versicherungsgesellschaft, denn sie kommt finanziell für den entstandenen Schaden auf. Seine primäre Aufgabe ist es, die Schadenersatzforderungen des Klägers abzuwehren oder zumindest zu begrenzen. Es ist auch möglich, dass die D&O bei der Prüfung Ihres Schadenfalls zu dem Schluss gelangt, dass sie nicht für den entstandenen Schaden haftet und Ihnen den anwaltlichen Beistand verweigert.

3. Vermögensschadenrechtsschutzversicherung

Wenn Sie unabhängig von den Interessen Ihres Versicherers von einem eigenen Anwalt begleitet werden möchten, sollten Sie sich zusätzlich mit einer Vermögensschadenrechtsschutzversicherung absichern. Sie greift dort, wo Ihre D&O keinen oder nur unzureichenden Schutz bietet. Werden Sie aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen beschuldigt einen Vermögensschaden verursacht zu haben, zahlt sie die Kosten für einen Fachanwalt Ihrer Wahl, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt. Es sei erwähnt, dass im Falle eines Prozesses die Akteneinsicht nur einem Rechtsbeistand gewährt wird und keiner Privatperson – auch dann nicht, wenn es sich um die beklagte Person handelt.  Abhängig von der Versicherungsgesellschaft deckt der Vermögensschadenrechtsschutz zunächst die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten, beispielsweise Honorare, die bei einem außergerichtlichen Mediationsverfahren oder bei vorsorglichen Rechtsberatungen anfallen. Kommt es zu einem Prozess trägt die Versicherung Ihren gerichtlich verfügten Anteil der Verfahrenskosten.

4. Spezial-Strafrechtsschutz (SSR)

Manchmal geht es im Leben zu wie in einem Krimi und so geraten auch Sie eines Tages in den Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. Das halten Sie für dick aufgetragen? Mitnichten. Denn was im ersten Moment weit hergeholt zu sein scheint, gehört zu Ihrem Arbeitsalltag als GmbH-Geschäftsführer. Man muss keinen Mord begehen, um ins Fadenkreuz der Strafermittler zu geraten. Der bloße Verdacht der Steuerhinterziehung, des Sozialversicherungsbetrugs oder der Insolvenzverschleppung reicht völlig aus. Beachten Sie zum Beispiel nicht die gesetzlichen Fristen bei der Stellung Ihres Insolvenzantrags, betrachtet der Gesetzgeber die Verspätung als Insolvenzverschleppung und damit als eine Pflichtverletzung, die er unter Strafe stellt.

Von zentraler Bedeutung: Spezial-Strafrechtsschutz

Bei dem Spezial-Strafrechtsschutz (SSR) handelt es sich um einen erweiterten Strafrechtsschutz, der bereits beim Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Straftat greift. Der SSR ist für Ihren umfassenden Versicherungsschutz von zentraler Bedeutung: Wird Ihnen ein Vorsatz unterstellt, tritt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weder Ihre D&O noch Ihre Vermögensschadenrechtsschutz für Sie ein. Er ist also Ihre einzige Chance, die hohen Kosten für einen oder gar mehrere Rechtsanwälte – je nach Komplexität der Ihnen vorgeworfenen Straftat – zu begrenzen. Bei Strafprozessen geht es um keinen Streitwert, nach dem sich das Anwaltshonorar in der Regel richtet, sondern es wird in Prozesstagen abgerechnet. Deshalb ist ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil des Spezial-Strafrechtsschutzes die freie Honorarvereinbarung. Während das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einen festen Gebührensatz pro Verhandlungstag vorschreibt, lässt die freie Honorarvereinbarung in Bezug auf das anwaltliche Entgelt einigen Spielraum nach oben: So kann sich die Vergütung für den Fachanwalt Ihrer Wahl auf das zehn- bis 20-fache des im RVG festgelegten Gebührensatzes belaufen und damit die Attraktivität Ihres Rechtsfalls für hochkompetente Fachanwälte steigern.

Vier gewinnt

Dieser Vier-Komponenten-Versicherungsschutz bestehend aus Anstellungsvertragsrechtsschutz, Vermögensschadenhaftpflicht (D&O), Vermögensschadenrechtsschutzversicherung und Spezial-Strafrechtsschutz sichert die vielfältigen Risiken Ihrer Geschäftsführertätigkeit ab – und sichert Ihre Existenz. Wie hoch Sie jedes einzelne Risiko bewerten, sollten Sie in einer vorhergehenden Analyse genau einschätzen. Ihre Bewertung wird nicht nur von Ihren eigenen Präferenzen, sondern auch vom Marktumfeld, dem Aufbau Ihrer Organisation, den Unternehmenszielen und den jeweiligen politischen Rahmenbedingungen bestimmt. Ein aktueller Einflussfaktor ist derzeit die Corona-Pandemie, die einen nachhaltigen Einfluss auf das globale Wirtschaftswachstum nimmt. Die Bundesregierung hat die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Deshalb die Empfehlung: Warten Sie nicht – prüfen Sie jetzt Ihren Versicherungsschutz.

Über Versicherungsmakler Sven Nebenführ

Mit über 200 Fünf-Sterne-Bewertungen bei ProvenExpert gilt Versicherungsmakler Sven Nebenführ im Kollegenkreis und bei seinen Mandanten als der Experte für Rechtsschutzversicherungen. Seine Fachkenntnisse sammelte er über viele Jahre als Versicherungsvertreter bei renommierten Rechtsschutzversicherern wie der ARAG und der D.A.S. (heute: ERGO). Seit 2015 vertritt er als Versicherungsmakler die Interessen seiner Mandanten und erarbeitet für sie einen sinnvollen und umfassenden Versicherungsschutz. Die Beratung erfolgt in der Regel online. Dafür stehen ihm zahlreiche digitale Lösungen zur Verfügung, auf die seine Mandanten kostenfrei zugreifen und nutzen können. Auf Wunsch kann ein persönliches Beratungsgespräch vor Ort gebucht werden.

Rechtsschutzversicherung Geschäftsführer

Eine Rechtsschutzversicherung Geschäftsführer ist also eine Zusammenfassung unterschiedlicher Leistungsarten. Je nach Versicherer sind diese einzeln oder nur als Kombination erhältlich. Die Rechtsschutzversicherung Geschäftsführer besteht zusammenfassend also aus dem Anstellungsvertragsrechtsschutz, dem Spezial-Straf-Rechtsschutz (auch Universal-Straf-Rechtsschutz genannt), dem Vermögensschadenrechtsschutz und manche Versicherer kennen auch den Deckungsklagerechtsschutz. Zu finden ist die Rechtsschutzversicherung Geschäftsführer auch unter Manager oder Top-Manager Rechtsschutz, Rechtsschutzversicherung für Führungskräfte oder Rechtsschutz für Unternehmensleiter. Leider gibt es hier keine einheitliche Benennung unter den Rechtsschutzversicherern.

Manager Rechtsschutz

Ein Manager Rechtsschutz, oder genauer gesagt die Manager Rechtsschutzversicherung ist also nichts anderes, wie eine Geschäftsführer Rechtsschutz. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Geschäftsführung einer GmbH, oder einer AG übernommen haben. Der Manager Rechtsschutz besteht also aus den drei, bzw. sogar bis zu 4 Bausteinen, die oben beschrieben sind. Die drei Bausteine für den Manager Rechtsschutz sind also, der Anstellungsvertragsrechtsschutz, der Vermögensschadenrechtsschutz und er Spezial-Straf-Rechtsschutz. Einige Versicherer kennen auch zusätzlich noch den Deckungsklagerechtsschutz. Mit diesem zusätzlichen Manager Rechtsschutz Baustein, können sie mit Unterstützung der Rechtsschutzversicherung, die Kostenübernahme für eine Deckungsklage gegen die D&O beantragen. Der Manager Rechtsschutz ist somit nur der englische Begriff.