Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung, ein Buch mit sieben Siegeln oder etwa doch nicht? Vergleichsrechner im Internet scheinen es uns einfach zu machen und man ist im Glauben aus dem riesigen Angebot tatsächlich den passenden für sich zu finden. Aber ist es wirklich so einfach oder wird man eigentlich nur vom Angebot erschlagen. Ich finde das Letztere ist der Fall. Auch wenn man glaubt man sei tief im Thema so ist man es bei näherem Hinsehen nicht wirklich. Natürlich werden in solchen Vergleichsrechnern grobe Unterschiede dargestellt, aber in die Tiefe gehen diese wirklich nicht. Und will man nun eigentlich Tarife vergleichen und Preise oder sucht man den richtigen Versicherungsschutz für den eigenen Bedarf. Eigentlich will man doch wissen, ob der oder auch die möglichen Fälle, die man so im Kopf hat, dann auch versichert sind, oder?

Vergleichsrechner Rechtsschutzversicherung

Tatsächlich zeigen also Vergleichsrechner Rechtsschutzversicherung nur einen Teil der Wahrheit oder auch der möglichen Inhalte. Schließlich ist man doch davon überzeugt, wenn man alles was da zum auswählen anklickt, dann auch abschließt, dass man dann alles versichert hat. Oder sehen Sie das anders? Und natürlich hat man dann nur das versichert, was denn so ein Vergleichsrechner vergleichen kann und was die möglichen Bits abrufen und darstellen können. Einzelne Besonderheiten fallen da eben mal schnell hinten runter, weil sie nicht in die Schablone passen die der Vergleich abbilden kann. Wenn man Glück hat findet man diese dann irgendwo am Ende des Vergleichs in einem kurzen Text wieder. Aber auch das sollte wohl kaum zufrieden stellen.

Der ideale Vergleich Rechtsschutzversicherung

Der ideale Vergleich zur Rechtsschutzversicherung wäre doch der, der mir meine Frage beantwortet, die ich zu meinem passenden Tarif habe und mir dann die dazu passenden Tarife mit den Unterscheidungen anzeigt. Und wenn das eben nur ein Tarif von Rechtsschutzversicherung A ist, dann ist das eben so. Genau hier setzte ich als Rechtsschutz Experte an. Gemeinsam mit meinen zukünftigen Mandaten klären wir die offenen Fragen zu Versicherbarkeiten und den Umfang einer Rechtsschutzversicherung. Hierzu nutze ich entsprechende Analysebögen, die wir Frage für Frage besprechen. Und man muss das auch besprechen, denn eine Rechtsschutzversicherung ist von Juristen, für Juristen. Viele Begriffe sind nicht bekannt, oder Sätze so formuliert, dass Sie für den Profi zwar verständlich, für den Laien aber ein Buch mit sieben Siegeln sind.

Die Leistungsarten

Wenn wir eine Versicherung abschließen wollen und in diesem speziellen Fall eine Rechtsschutzversicherung, dann gehen wir davon aus, dass wie alles versichern können. Beim näheren Nachdenken kommen uns dann aber Zweifel und diese sind auch berechtigt. Eine Rechtsschutzversicherung besteht zunächst aus Leistungsarten, diese werden dann Zusammengefasst in Paketen, wie wir sie kennen, zum Beispiel dem Verkehrsrechtsschutz. Eine Leistungsart ist dabei der Schadenersatzrechtsschutz. Eine solche Leistungsart kann man in den unterschiedlichsten Paketen wiederfinden. Neben dem Verkehrsrechtsschutz zum Beispiel auch im Privat- oder in der Mietrechtsschutzversicherung. So kann also eine solche Leistungsart mehrfach auftauchen, wenn man Pakete kombiniert, wie den Privat-, Berufs-, und Verkehrsrechtsschutz.

Der Schadenersatzrechtsschutz

Wie bereits geschildert handelt es sich dabei um eine Leistungsart, also einen Baustein, der in einem Paket beinhaltet ist, dass man dann letztendlich kaufen, bzw. abschließen kann. So benötigen man diese Leistungsart im Verkehrsrechtsschutz, denn damit kann ich den erlittenen Schaden den das Auto oder ein Insasse erlitten hat geltend machen, bzw. durch diese Leistungsart besteht eine Kostenabdeckung für das Gerichtsverfahren. Welche Voraussetzungen noch dafür gelten, dazu später mehr. Und natürlich kann mir auch solch ein Schaden entstehen als Mieter oder Eigentümer eines Hauses oder auch nur eines Smartphones. Die Leistungsart Schadenersatzrechtsschutz ist angelehnt auf den §823 BGB. Hier steht frei wiedergegeben: „Wer anderen einen Schaden an… zufügt, der ist zum Ersatz des daraus entstandenen Schaden verpflichtet.“ Naja und wie wir wissen, heißt verpflichtet noch lange nicht dass dies auch eintritt, wo wir wieder beim Schadenersatzrechtsschutz wären.

Der Arbeitsrechtsschutz

Im Arbeitsrechtsschutz geht es um Dinge wie eine Kündigung, gegen die ich mich zur Wehr setzen möchte oder denke man an das Arbeitszeugnis mit sicher unzähligen Fallstricken. Aber auch um Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag, wie das 13. Gehalt oder mein Urlaub oder Urlaubsgeld. Der Arbeitsrechtsschutz hat also nur selten oder gar nichts mit einem Schadenersatz zu tun, der im §823 BGB gemeint ist. Eine weitere Besonderheit im Arbeitsrecht ist die Kostenteilung. Vorher will ich aber nochmal einen Schritt zurück, denn während eine Klage wegen eines Schadenersatzanspruchs vor dem Zivilgericht, also z.B. dem Amtsgericht stattfindet, ist es beim Arbeitsrechtsschutz eben das Arbeitsgericht. Und hier gilt in der 1. Instanz zumindest, eine Kostenteilung. Das bedeutet, dass zumindest jeder der beiden Parteien, seine Anwaltskosten selber tragen muss, egal wie das verfahren dort entschieden wird. Hat man also nun eine solche Arbeitsrechtsschutzversicherung in seinen Privatrechtsschutz eingeschlossen, so trägt diese die Kosten, mit wenigen Ausnahmen. Wie zum Beispiel nicht bei unbezahlter Beitragsrechnung für die Rechtsschutzversicherung oder innerhalb einer Wartezeit, die bei 2 bi 3 Monaten liegt.

Sozialgerichtsrechtsschutz

Nun bei der 3. Leistungsart fällt auf, dass der Oberbegriff schon einiges zum Nachdenken beeinhaltet. und bei der 3 Leistungsart fällt ebenfalls auf, dass wir schon wieder eine anderes Gericht nutzen werden. Nämlich hier das Sozialgericht. Wenn man an Sozialgericht denkt, dann sollte man an Sozialversicherungen denken, also die Versicherungen, die nicht privat organisiert sind, wie eine Private Haftpflicht oder Hausratversicherung, sondern die Arbeitslosen-, Pflege- oder Rentenversicherung und die Krankenkasse. Um Verwechslungen vorzubeugen, nenne ich sie jetzt mit Absicht nicht Krankenversicherung, denn korrekt ist es die gesetzliche Krankenversicherung. Man kennt sie unter AOK, BKK und Ersatzkassen. Und ja, auch hier läuft nicht immer alles fehlerfrei oder korrekt ab. Es werden Behandlungen oder Kosten abgelehnt oder die Kostenerstattung zusammengestrichen, obwohl man auch anders entscheiden könnte. Gerade die Pflegeversicherung dürfte vielen dafür ein Begriff sein. Früher ging es um die Pflegestufe, heute um die Pflegegrade.

Strafrechtsschutzversicherung

Hier wird es richtig interessant, denn neben der, ich nenne sie mal, klassische Strafrechtsschutz gibt es auch noch eine erweiterte- und eine Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung. Damit die Verwirrung aber nicht zu groß ist, will ich mich zunächst mal mit den Inhalten der klassischen Strafrechtsschutzversicherung beschäftigen. Hier bedarf es noch einmal eines kurzen Ausholens über die zu ersetzenden Kosten einer Rechtsschutzversicherung, zu der ich an anderer Stelle gerne nochmals etwas schreiben werde. Zunächst einmal bedarf es natürlich zur Kalkulationsgrundlage einer Versicherung irgendeiner verlässlichen oder planbaren Höhe von Kosten. Und so gibt es das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) das 2004 die BRAGO ersetzt hat. Hier findet man grob gesagt eine Art Verzeichnis über zu berechnenden Gebühren und des Streitwerts. Um also nun nicht zu sehr auszuholen, sei an dieser Stelle nur gesagt, dass für die Leistungsart Strafrechtsschutz das RVG gilt, während in den weiteren Leistungsarten erweiterter oder Spezial-Straf-Rechtsschutz eine 10-fach höhere Vereinbarung getroffen werden kann. Allerdings, wen verwundert es, gibt auch hier wesentliche Unterschiede von Gesellschaft zu Gesellschaft. Im klassischen Strafrechtsschutz im privaten Bereich sind im Übrigen nur fahrlässig begehbare Straftaten abgedeckt, nur vorsätzlich begehbare widerrum nicht. Wer mag kann das an dieser Stelle gerne mal googlen. Aber vergesst das Zurückkommen nicht.