Die Rechtsschutzarten

Die Rechtsschutzarten

Versicherungsmakler Sven Nebenführ Taunusstein, Versicherungsmakler Frankfurt, Versicherungsmakler Mainz, Versicherungsmakler Wiesbaden

Unter Rechtsschutzarten oder Rechtsschutz-Bereiche, versteht man im Allgemeinen die verschiedenen Lebensbereiche, die versichert werden können.

Dies wären im Groben:

Verkehrs – Rechtsschutz
Privat- und Arbeitsrechtsschutz
Wohnung- und Grundstücksrechtsschutz
Firmen – Rechtsschutz
Einige Spezial-Risiken

Diese Rechtsschutzarten bestehen je nach versichertem Risiko aus verschiedenen Leistungsarten, bzw. ist eine Kombination aus diesen.

Rechtsschutzversicherung seit 1991

Im April 1991 habe ich als Versicherungsvermittler für die ARAG Rechtsschutzversicherung vermittelt. Dort war ich etwa 6 Jahre tätig. Im Anschluss war ich annähernd 13 Jahre für DAS Rechtsschutzversicherung unterwegs. Daher ist Rechtsschutzversicherung mein Tätigkeitsschwerpunkt. Es wird Ihnen schwer fallen einen weiteren Experten mit meinem langjährigen Tätigkeitsfeld und Fachwissen zu finden.

ARAG ´s neuer Verkehrsrechtsschutz

An sich kennt man eine Rechtsschutzversicherung als Versicherungsschutz für zukünftige Ereignisse. Die ARAG mit Hauptsitz in Düsseldorf versucht nun eine neue Art von Versicherungsschutz. Das ist fast wie die Zahnzusatzversicherung der ERGO Direkt, abschließen wenn es eigentlich schon zu spät ist.

Jetzt aber mal im Ernst, wer glaubt der Versicherungsschutz sei mit dem Original seiner Art vergleichbar, der liegt falsch. So kostet der neue Vertrag für ein Fahrzeug 20,42€ im Monat, während der überall erhältliche Verkehrsrechtsschutz schon ab 4,00€ (mit SB) monatlich erhältlich ist. Hochgerechnet sind das 197,04€ pro Jahr an Mehrbeitrag und das für mindestens 3 Jahre. Der rückwirkende Versicherungsschutz gilt auch nur in den Bereichen Ordnungswidrigkeiten – und Schadenersatz-Rechtsschutz.

Rückwirkender Versicherungsschutz

Maximaler Zeitraum für die Rückwärtsversicherung beträgt 3 Monate. Weitere Bereiche gelten eben nicht rückwirkend. Nämlich Vertrags-, Straf-, Verwaltungs- und Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten. Zusätzlich gilt hier eine Selbstbeteiligung von 150,00€ pro Fall. Die Selbstbeteiligung entfällt, wenn man einen Anwalt aus dem Partner-Netzwerk der ARAG wählt.  Allerdings gilt bei den zusätzlichen Leistungsarten keine Wartezeit. Aber Vorsicht, sie waren schon beim Anwalt? Dann ist es leider schon zu spät für den neuen Tarif.

Was gibt es zusätzlich?

Zusätzlich wie in allen Tarifen ist ARAG Jura Tel. Hier erhält man auf Wunsch kostenfreie Beratung durch einen Anwalt am Telefon. Zugang zur Online-Datenbank und Konfliktlösung durch Mediation.

Neuer ARAG Verkehrsrechtsschutz also zu teuer?

Rechnet man also nun den Mehrbeitrag zum Normaltarif von 197,04€ mal 3 Jahre, also 591,12€, die Begrenzung der rückwirkenden Versicherung auf zwei Leistungsarten, der Anspruch auf kostenlose Anwaltsberatung am Telefon in allen Tarifen und nicht zuletzt dass Kosten in Schadenersatzprozessen nicht anfallen wenn man den Prozess gewinnt, sollte jeder für sich selbst kalkulieren, ob sich das wirklich lohnen kann.

Kostenfreie Online – Beratung buchen

Hier mal ein Beispiel einer Gebührenberechnung bei einem Bußgeld von 35,00€

Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG85,00 EUR
Verfahren vor der Verwaltungsbehörde 
Verfahrensgebühr Nr. 5101 VV RVG55,00 EUR
Verfahren vor dem AG 
Verfahrensgebühr Nr. 5107 VV RVG55,00 EUR
Terminsgebühr Nr. 5108 VV RVG110,00 EUR
Auslagenpauschale 7002 VVRVG20,00 EUR
 325,00 EUR
Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG, 16 Prozent52,00 EUR
 377,00 EUR

In diesem Beispiel stehen also 197,02€ Jahresbeitrag einem möglichen Kostenrisiko von 377,00 EUR gegenüber. Im Übrigen bekommt man den Führerschein am Ort des Geschehens entzogen, so gilt auch hier kein rückwirkender Versicherungsschutz.

Über den Sinn und Unsinn des neuen Tarifs mag sich somit jeder selbst seine Gedanken machen.

Sven Nebenführ

Rechtsschutz – Experte