Rechtschutz-Wiki

Rechtsschutz-Wiki

Das Rechtsschutz-Wiki soll den Lesern, also Euch, einige Begriffe erklären, die im Bereich der Rechtsschutzversicherung verwendet werden. Das Rechtsschutz-Wiki wird Stück für Stück erweitert und entsprechend angepasst. Viele Grundlagen oder Begriffe sind seit 1980 unverändert, viele andere aber kamen hinzu oder wurden ersetzt. Warum Beschreibungen oder Erläuterungen in den Rechtsschutzbedingungen geändert werden, hat häufig mit einer geänderten Rechtslage zu tun. So werden von Zeit zu zeit weitere, bzw. neue Gesetze verabschiedet, die dann aus der Logik heraus, nicht in einer Rechtsschutzbedingung enthalten sein können. Und wenn sie dies tun, dann aus reinem Zufall. als prominentes Beispiel sei hier das Opferentschädigungsgesetz genannt. Die ursprüngliche Fassung ist vom 11.05.1976. Bis dann solche neu geschaffenen gesetzlichen Regelungen in Rechtsschutzbedingungen und damit auch in diesem Rechtsschutz-Wiki Einzug halten, dauert verständlicher Weise eine Weile. Häufig gehen dabei mehrere Hare ins Land. Wer also dann noch einen älteren Rechtsschutzvertrag besitzt, ist nicht unbedingt besser gestellt. Denn demjenigen fehlt dann eben dieser Bestandteil.

Verwaltungs-Rechtsschutz

Wir können uns sicher noch alle daran erinnern, wie es um die Einführung des gesetzlichen Anspruchs auf einen Kindergartenplatz ging. Je nach Formulierung der Rechtschutzbedingung war dies automatisch versichert oder eben ausgeschlossen. Da diese Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht stattfindet, war also zu prüfen, ob ein Verwaltungsrechtsschutz als Baustein im eigenen Vertrag eingeschlossen war. Da seiner Zeit vor dem in Kraft treten des Gesetzes keiner Wissen konnte, dass dies mal kommt, gab es also auch keinen exakten Ausschluss in der Bedingungen. Es wäre also eher Zufall gewesen, wenn die Formulierungen in den Bedingungen dies standardmäßig ausgeschlossen hätte, wie gesagt, insofern ein Baustein Verwaltungsrechtsschutz Bestandteil war. Ich hoffe ich habe das im Rechtsschutz-Wiki nun einigermaßen verständlich ausgedrückt. Ich weiß, Versicherungsbedingungen sind nun einmal Versicherungsbedingungen und Rechtsschutz ist hier nochmal eine Stufe härter. Das liegt daran, dass speziell diese Bedingungen, von Juristen für Juristen geschrieben werden.