Versicherungsmakler für Mainz
Folgen Sie den 4 Schritten zum Konzept
Versicherungsmakler Mainz
Als Versicherungsmakler Mainz, bin ich für Ihr Ansprechpartner bei Konzeptlösungen.
Warum sich noch selbst stundenlang mit Vergleichsrechnern beschäftigen und nicht auf eine qualifizierte Beratung verlassen? Das gute daran ist, für die Vermittlung von Versicherungen und deren Beratung, die damit im Zusammenhang stehen werden durch den Versicherer ausbezahlt und sind Bestandteil der Versicherungsprämie. Große bekannte Vergleichsportale sind nichts anderes wie Versicherungsmakler, sonst wäre Ihnen die Vermittlung gar nicht gestattet.
Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter, der einen Handelsvertretervertrag mit “seiner” Versicherungsgesellschaft eingegangen ist und auch an deren Weisungen gebunden ist, bin ich als freier Versicherungsmakler Mainz vertraglich nur und ausschließlich meinem Kunden gegenüber verpflichtet. Der Bundesgerichtshof bezeichnete in einem Urteil den Makler als treuhänderischen Sachwalter seines Kunden auch Klient genannt.
Die Vergütung für seine Tätigkeit erhält er als Courtage von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Das bedeutet für Sie:
Über 200 Versicherungsgesellschaften alleine in Deutschland bieten zehntausende von Produkten und Tarifen zur Risikoabsicherung und Sachabsicherung an. Darüber hinaus bieten Versicherer einzelnen Versicherungsvermittlern Sonder-Konditionen zur Weitergabe an Ihre Klienten. Ich arbeite – sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart oder mitgeteilt wurde – auf der Grundlage der nachstehenden Kritierien mit mehr als 200 Versicherern zusammen
Der Verhaltenskodex
Wir sind Mitglied der IGVM e.V. und als Versicherungsmakler im Sinne der §§ 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 59 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 652 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) tätig. Als Versicherungsmakler werden wir ausschließlich im Auftrag und im Interesse unserer Mandanten gegenüber den Versicherunternehmen tätig und stehen – im Unterschied zu Versicherungsvertretern (-agenten) und Versicherungsangestellten im Lager der Versicherungskunden.
Wir nehmen die Interessen unserer Mandanten (= Kunden) wahr und sind nicht der „verlängerte Arm“ oder das „Auge und Ohr“ der Versicherer und daher auch nicht deren Erfüllungsgehilfen. Aus diesem Grunde haben wir auch keine Weisungen von Versicherern zu befolgen, sondern sind ausschließlich der Sachwalter unserer Mandanten. Einflussnahmen durch Versicherer in unseren ausgeübten Versicherungsmaklerbetrieb, die unsere Unabhängigkeit gefährden, lassen wir deshalb nicht zu. Unsere Pflichten als Versicherungsmakler bei der Vertragsvermittlung ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Bei unseren Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeiten beachten wir die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Vereinbarungen in unserem Maklervertrag/-auftrag und/oder die Regelungen in den zu Grunde liegenden Geschäftsbedingungen.
Als Versicherungsmakler ermitteln wir den Versicherungsbedarf unter Berücksichtigung der Wünsche und Ziele und der individuellen Risikoverhältnisse unserer Mandanten. Danach unterbreiten wir geeignete Vorschläge, wie der Versicherungsschutz aussehen sollte.
Wir dokumentieren den Ablauf der Beratung und Vermittlung unter Beachtung der gesetzlichen Dokumentationspflichten. Der Umfang unserer Betreuungsleistung von vermittelten und in die Betreuung übernommenen Verträgen ist gesetzlich nicht geregelt und ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen im Maklervertrag/-auftrag, den Geschäftsbedingungen und der einschlägigen Rechtsprechung. Mit der Zeit verändern sich Lebensumstände, die eine Anpassung des Versicherungsschutzes erforderlich machen können. Deshalb stehen wir für die bedarfs- und risikogerechte Anpassung des Versicherungsschutzes unserer Mandanten zur Verfügung. Diese Überprüfung der Bedarfs-/Risikoverhältnisse erfolgt unter Einbeziehung bestehender Versicherungsverträge. Bei Wechsel eines Versicherers sind regelmäßig Verbesserungen und Verschlechterungen gegeben. Bei unserem Rat wägen wir auf Grund unserer Erfahrung ab ob ein Wechsel „in der Summe (Beitrag, Bedingungen, Abwicklungsqualität des Versicherers)“ für den Versicherungsnehmer vorteilhaft ist.
Wir unterstützen unsere Mandanten selbstverständlich auch bei der Geltendmachung von Schadens- und Leistungsansprüchen bei von uns vermittelten / betreuten Verträgen / Risiken im gesetzlich zulässigen Rahmen.
Wir werden selbstverständlich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere
• zum Umgang mit persönlichen Daten gem. BDSG
• zur Geldwäsche
• zur Vorteilsnahme / Bestechung gem. § 299 StGB. Hierzu haben wir klare Reglungen.
Aus- und Fortbildung ist für eine qualifizierte Dienstleistung unverzichtbar. Deshalb bilden wir uns und unsere Mitarbeiter/innen entsprechend den notwendigen Anforderungen aus und weiter.
Berlin, den 10.04.2014
Was ist ein Versicherungsmakler für Mainz?
Zunächst sollte ein Versicherungsmakler im erreichbaren Umfeld wohnen, falls man ein persönliches Gespräch möchte. Wobei heute im Rahmen der Digitalisierung vieles über die Online-Beratung und Telefonate geregelt und besprochen werden kann. So hat man die Möglichkeit deutschlandweit bei den Besten anzufragen.
Das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Makler
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Klienten und dem Versicherungsmakler wird in einem Maklervertrag geregelt. Seit die EU-Vermittlerrichtlinie im Dezember 2006 in deutsches Recht umgesetzt wurde, muss der Makler über die Wünsche und Bedürfnisse des Klienten und die daraus resultierenden Vorschläge eine schriftliche Dokumentation erstellen. Es muss dem Kunden eine Kopie vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden.
Ergänzend zum Maklerauftrag gibt es die dazugehörige Maklervollmacht. Diese Vollmacht legitimiert den Makler nach außen, unter Anderem gegenüber den Versicherungsunternehmen als Sachwalter des Kunden. Mit dieser Vollmacht kann der Makler auch im Auftrag des Mandanten ein Versicherungen kündigen oder beantragen.
Tätigkeit
Als Versicherungsmakler für Mainz bin ich Ihr kompetenter Vermittler, der Sie mit fundierten, umfassenden Informationen aus einer Hand versorgt. Ich bin an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. Ich verkaufe keine Versicherungen, ich kaufe den für Sie maßgeschneiderten Versicherungsschutz dort ein, wo es auf Dauer am günstigsten ist. Das Beste zum besten Preis. Selbstverständlich setzt die Zusammenarbeit gegenseitiges Vertrauen voraus. Daher ist eine ganzheitliche Beratung und damit mein Versicherungskonzept, der beste Ansatz. Durch meinen Blick durch die Versicherungsbrille erkenne ich Lücken, Schwächen und Sparpotetiale im Versicherungsschutz sofort und wir können gemeinsam Lösungen suchen und finden.
Zusammenfassung:
Ich bin als Ihr Versicherungsmakler der Experte an Ihrer Seite, der sich nach den Wünschen und Bedürfnissen um die Besorgung des Versicherungsschutzes kümmert. Nach einer gründlichen Analyse besprechen wir die einzelnen Verträge und ich dokumentiere unsere Vereinbarungen. Sie erhalten alle Vereinbarungen, Dokumentationen zu Anträgen in Kopie oder Original. Die Analyse und die Vermittlung von Versicherungen ist Bestandteil der Versicherungsprämie und wird vom jeweiligen Versicherer bezahlt. In manchen Bereichen sind provisionsfreie Honorartarife für Sie die bessere Wahl.
Ich freue mich auf Ihre Terminbuchung aus Mainz. Gehen Sie auf Rückruf-Service oder Beratungstermin vereinbaren an einer beliebigen Stelle. Sie werden durch Links auf meinen Online-Kalender weitergeleitet. Falls Sie sich nicht sicher sind, wählen Sie zunächst den Rückruf-Service und wir beginnen mit einem kurzen Telefonat.
Ich freue mich auf unseren Termin
Ihr Versicherungsmakler für Mainz
Sven Nebenführ