Rechtsschutzversicherung Experte für Wiesbaden

Versicherungsmakler Sven Nebenführ Taunusstein, Versicherungsmakler Frankfurt, Versicherungsmakler Mainz, Versicherungsmakler Wiesbaden

Ihr Rechtsschutzversicherung Experte für Wiesbaden

Rechtsschutzversicherung, kostenfreie Online-Beratung , auch DEURAG Wiesbaden

Das Beste zum Besten Preis, kostenfreie Online-Beratung. Den Rechtsschutz-Experten für Wiesbaden finden Sie hier. Rechtsschutzvergleich-Rechner gibt es viele. Hilft Ihnen das weiter, oder suchen Sie den Tarif und den Experten in der Nähe von Wiesbaden, der Ihren Bedarf ermittelt und die Rechtsstreitigkeiten die Sie vor Augen haben. Rechtsschutz Testsieger gefällig, immer up to date? Ich halte Sie immer auf dem aktuellen Stand.


Bei uns finden Sie auch die DEURAG Rechtsschutz Wiesbaden

Vor jedem Angebot, soltte eine fundierte Analyse stehen. Mit einer sauberen Bedarfs-Analyse finden wir den passenden und günstigsten Tarif und somit den richtigen Versicherer für Sie und Ihre Bedürfnisse für alle in Wiesbaden. Standard-Bausteine, man nennt Sie Leistungsarten, finden Sie in jedem Vertrag. Aber was ist bei Leistungsarten wie Scheidung, Bauherren – Rechtsschutz, Streitigkeiten bei Unterhalt, aus Kapitalanlagen, Erschließungsabgaben, Betreuungsverfügungen und so weiter und so weiter.

Themen zur Rechtsschutzversicherung

Die Ereignistheorie

Die Voraussetzung für den Eintritt eines Rechtsschutzfalls ist das Ereignis. Also ein Tag oder ein Datum auf den der Vorfall zurück zu führen ist. Das ist der Tag, an dem ein Rechtsbruch begangen wurde oder begangen worden sein soll. Ja ich weiß, das klingt jetzt etwas hochgestochen. Es ist nicht entscheidend wann man zum Anwalt geht, sondern warum man zum Anwalt geht und wann das Warum statt gefunden hat. Das wäre zum Beispiel der Zeitpunkt des Unfalls oder eines Garantiefalls. Möchte man zum Beispiel einen Vertrag anfechten, also wandeln, dann ist evtl. der Tag des Vertragsabschlusses das Ereignis.

Sie haben Urheberrechte verletzt?

Das Herunterladen von Medien, das Kopieren fremder Texte und das Einbinden auf der eigenen Homepage ist denkbar leicht zu machen. Nur mit Zustimmung des Urhebers ist zulässig, ein derartig geschütztes Medium zu verwenden. Deshalb ist es vorab zwingend erforderlich, peinlich genau alle Urheberrechte zu beachten. Kaufen Sie Ihre Bilder lieber statt Sie irgendwo zu kopieren. Wenn Sie gekaufte Bilder auf Ihrer Homepage verwenden, vergessen Sie nicht diese Im Impressum zu nennen.Wo Urheberrechte verletzt werden, drohen hohe Lizenz- und Abmahngebühren!

Was ist beim  Arbeitsrecht anders?

Beim Arbeitsrecht besteht bis zur 1. Instanz eine Kostenteilung. Was heißt das? Nun eigentlich ganz einfach, jeder zahlt seine Kosten selbst, egal wie das Verfahren ausgeht. Gerade diese Regelung macht eine Rechtsschutzversicherung wichtig. Damit stellen Sie sich finanziell mit Ihrem Arbeitgeber auf eine Stufe. Zumindest was das Gerichtsverfahren angeht. Außerdem sollten Sie bei der Wahl darauf achten, dass Kosten für die Prüfung einer Aufhebungsvereinbarung beinhaltet sind. Einige Versicherer erstatten hier bis zu 1000€.

Paketformen

Hier wird grundsätzlich unterschieden zwischen Nichtselbstständigen, also alle Personen die weder freiberuflich noch selbstständig tätig sind. Die Paketformen sind für alle Berufsgruppen erhältlich. Allerdings gibt es Versicherer auf dem Markt, die einem Selbstständigen nicht die Möglichkeit lassen, den Privat-, Beruf-, und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbsständige nach §26 ARB zu versichern, wenn man nicht zugleich den Tarif für Selbstständige wählt. Kleinere Pakete sind zum Beispiel der Verkehrs-Rechtsschutz. Diesen kann man für ein oder mehrere Fahrzeuge abgeschlossen werden.

Wer sollte einen reinen Privatrechtsschutz abschließen?

Ein reiner Privatrechtschutz kommt für Menschen infrage, die weder berufstätig sind noch einen Führerschein haben. Er ist auch für Selbstständige und Freiberufler interessant, die bereits einen Firmen- bzw. Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen haben.

Welche Leistungen können Sie von einem Privatrechtsschutz erwarten?

Der Privat-Rechtsschutz übernimmt Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Rechnungen von Sachverständigen und vom Gericht bestellten Gutachtern, Zeugengelder sowie die Kosten der Gegenseite im Falle einer Verurteilung. Es mag merkwürdig erscheinen, aber die Versicherung übernimmt auch eine eventuelle Strafkaution, die sehr häufig im Ausland verlangt wird. Diese Leistung ist besonders für Urlaubsreisende interessant. Der Versicherer übernimmt diese Verbindlichkeiten bis zur Maximalhöhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Wohnungs- und Grundstücks – Rechtsschutz

Nach dem Abschluss eines Vertrages erhalten Sie einen Versicherungsschein. Wenn Sie vorher einen Mietrechtsschutz abgeschlossen haben, steht in Ihrer Police: Versichert ist der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz als Mieter einer Wohnung. Dies Eigenschaft kann auch anders lauten. Zur Auswahl stehen hier neben dem Mieter auch der Pächter, der Eigentümer oder der Vermieter. Statt einer Mietwohnung könnte es aber auch eine Gewerbeeinheit sein, ein Grundstück oder ein eigenes Haus in Wiesbaden sein. Oder auch mehrere der Objekte gleichzeitig. Das allein zeigt, dass man regelmäßig seine Policen prüfen lassen sollte. Am Besten stehen Sie regelmäßig in Kontakt mit Ihrem Versicherungsmakler.

Rechtsschutz für Landwirte

Warum Landwirtschafts – Rechtsschutz?

Für Landwirte gibt es besondere Tarife. Warum das so ist? Ein Landwirt, egal was er betreibt, ob Viehzucht, Landbau oder Weinbau, benötigt dafür Maschinen. Zunächst sind es Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, meißt mit grünen Kennzeichen. Diese sind auf Grund Ihres Einsatzes steuerfrei. Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen sind nur im Landwirtschaft- und Verkehrsrechtsschutz versicherbar. Ein weiteres besonderes Risiko ist das Umweltrisiko durch ausbringen von Dünge- und Spritzmitteln. Alleine die Behauptung gegen Auflagen und Verordnungen verstoßen zu haben, sorgt dafür dass man in eine Verteidigungsposition gedrängt wird und juristische Hilfe braucht. Das eine ist der finanzielle Schaden, den man verursacht haben soll. Das andere ist das strafrechtliche Risiko. Daher sollte ein Landwirt immer einen Spezial-Straf-Rechtsschutz zum Tarif ergänzen

Hier finden Sie eine Übersicht:

>> Rechtsschutz-Wiki

Gerne können Sie mich aus Wiesbaden besuchen, oder eine kostenlose Online-Beratung buchen.


Kostenlose Online-Beratung

Ebenfalls möglich und gleichzeitig meine Empfehlung, eine kostenlose unverbindliche Online-Beratung bei der wir gemeinsam Ihren Bedarf und Ihr Risiko analysieren. Planen Sie etwa 30 Minuten Ihrer Zeit ein. Nach der Beratung erhalten Sie ebenfalls kostenfrei und unverbindlich eine Übersicht zu den passenden Tarifen.

Kommen Sie gerne nach Taunusstein-Neuhof über die Platte leicht zu erreichen. Die Terminvereinbarung ist kinderleicht. Gehen Sie auf den Link, wählen Sie „persönliches Gespräch“ und dann „Büro“. Danach wählen Sie Sven Nebenführ als Partner und kommen in eine Terminauswahl. Wählen Sie sich den für Sie passenden Zeitpunkt aus, tragen Sie Ihre kompletten Daten ein und gehen Sie auf senden. Anschließend schauen Sie in Ihr Email Postfach und bestätigen Sie Ihre Adresse im sogenannten Double-opt-in Verfahren. Dieses ist aus Datenschutzgründen vorgeschrieben. Damit bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebene Mailadresse Ihnen gehört. Wenn Sie vorab lieber ein kurzes Telefonat wünschen, wählen Sie „Rückruf“.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Nebenführ, Ihr Rechtsschutz-Experte für Wiesbaden auch für DEURAG

Rechtsschutz für Selbstständige gesucht?

Ich empfehle aber ausdrücklich ein persönliches Gespräch oder eine Online-Beratung. Das gefühlte Risiko ist zu individuell, als das es unbedingt in einen Pauschaltarif passt.


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Der Verhaltenskodex

Wir sind Mitglied der IGVM e.V. und als Versicherungsmakler im Sinne der §§ 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 59 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 652 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) tätig. Als Versicherungsmakler werden wir ausschließlich im Auftrag und im Interesse unserer Mandanten gegenüber den Versicherunternehmen tätig und stehen – im Unterschied zu Versicherungsvertretern (-agenten) und Versicherungsangestellten im Lager der Versicherungskunden.

Wir nehmen die Interessen unserer Mandanten (= Kunden) wahr und sind nicht der „verlängerte Arm“ oder das „Auge und Ohr“ der Versicherer und daher auch nicht deren Erfüllungsgehilfen. Aus diesem Grunde haben wir auch keine Weisungen von Versicherern zu befolgen, sondern sind ausschließlich der Sachwalter unserer Mandanten. Einflussnahmen durch Versicherer in unseren ausgeübten Versicherungsmaklerbetrieb, die unsere Unabhängigkeit gefährden, lassen wir deshalb nicht zu. Unsere Pflichten als Versicherungsmakler bei der Vertragsvermittlung ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Bei unseren Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeiten beachten wir die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Vereinbarungen in unserem Maklervertrag/-auftrag und/oder die Regelungen in den zu Grunde liegenden Geschäftsbedingungen.
Als Versicherungsmakler ermitteln wir den Versicherungsbedarf unter Berücksichtigung der Wünsche und Ziele und der individuellen Risikoverhältnisse unserer Mandanten. Danach unterbreiten wir geeignete Vorschläge, wie der Versicherungsschutz aussehen sollte.

Wir dokumentieren den Ablauf der Beratung und Vermittlung unter Beachtung der gesetzlichen Dokumentationspflichten. Der Umfang unserer Betreuungsleistung von vermittelten und in die Betreuung übernommenen Verträgen ist gesetzlich nicht geregelt und ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen im Maklervertrag/-auftrag, den Geschäftsbedingungen und der einschlägigen Rechtsprechung. Mit der Zeit verändern sich Lebensumstände, die eine Anpassung des Versicherungsschutzes erforderlich machen können. Deshalb stehen wir für die bedarfs- und risikogerechte Anpassung des Versicherungsschutzes unserer Mandanten zur Verfügung. Diese Überprüfung der Bedarfs-/Risikoverhältnisse erfolgt unter Einbeziehung bestehender Versicherungsverträge. Bei Wechsel eines Versicherers sind regelmäßig Verbesserungen und Verschlechterungen gegeben. Bei unserem Rat wägen wir auf Grund unserer Erfahrung ab ob ein Wechsel „in der Summe (Beitrag, Bedingungen, Abwicklungsqualität des Versicherers)“ für den Versicherungsnehmer vorteilhaft ist.
Wir unterstützen unsere Mandanten selbstverständlich auch bei der Geltendmachung von Schadens- und Leistungsansprüchen bei von uns vermittelten / betreuten Verträgen / Risiken im gesetzlich zulässigen Rahmen.

Wir werden selbstverständlich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere
• zum Umgang mit persönlichen Daten gem. BDSG
• zur Geldwäsche
• zur Vorteilsnahme / Bestechung gem. § 299 StGB. Hierzu haben wir klare Reglungen.
Aus- und Fortbildung ist für eine qualifizierte Dienstleistung unverzichtbar. Deshalb bilden wir uns und unsere Mitarbeiter/innen entsprechend den notwendigen Anforderungen aus und weiter.
Berlin, den 10.04.2014


Erfahren Sie mehr zur permanenten Fortbildung

Die Weiterbildungsinitiative ist rechtlich aktuell noch eine freiwillige, wenn auch für mich aus Qualitätssicherungsgründen, unverzichtbare Teilnahme. Die Initiative gut beraten orientiert sich an den Weiterbildungs – Systemen der freien Berufe, wie Ärzte und Anwälten: Dort werden Bildungsaktivitäten durch das Sammeln von Weiterbildungspunkten gegenüber der Öffentlichkeit transparent gemacht. Hier finden Sie das Zertifikat.

Weitere Fragen die sich vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung stellen sollten:

  1. Besteht die Absicht in naher Zukunft zu bauen?
  2. Möchten Sie Streitigkeiten im Erbrecht versichern?
  3. Ist Ihnen ein Ehe – Rechtsschutz wichtig?
  4. Können Sie sich vorstellen, dass Sie mal in die Lage kämen ein Umgangsrecht für eines Ihrer Kinder einklagen zu müssen?
  5. Haben Sie Kapitalanlagen und wenn ja welche?
  6. Sind Sie haupt-, oder nebenberuflich selbstständig?
  7. Wer wohnt alles bei Ihnen und soll mitversichert sein?
  8. Haben Sie vermietet?

Und viele mehr….

Ihr Rechtsschutzversicherung – Experte für Wiesbaden