Rechtsschutzversicherung Experte für Mainz

Versicherungsmakler Sven Nebenführ Taunusstein, Versicherungsmakler Frankfurt, Versicherungsmakler Mainz, Versicherungsmakler Wiesbaden

Rechtsschutz Experte für Mainz

Rechtsschutzversicherung Mainz, kostenfreie Online-Beratung

Das Beste zum Besten Preis, kostenfreie Online-Beratung. Den Experten für Rechtschutzversicherung Mainz finden Sie hier. Ich suche für Sie kostenfrei  den Tarif, der Ihre Lücken schließt und die Rechtsstreitigkeiten von den Kosten her trägt, die Sie unter Rechtsschutzversicherung verstehen? Testsieger gefällig, immer up to date? Ich halte Sie immer auf dem aktuellen Stand.

Durch die Online-Beratung stehe ich auch als Rechtsschutz Experte für Mainz zur Verfügung und bin denn noch nicht aus der Welt, falls Sie doch das persönliche Gespräch suchen. Mit der S2 bis nach Niedernhausen.

Ihre optimale Rechtsschutz-Versicherung passt zu Ihrem Leben Sie wird dort aktiv, wo es für Sie drauf ankommt. Ob im Alltag oder im Job, unterwegs oder zu Hause.

Gibt es Rechtsschutz für Bauherren ?

Ja, den gibt es. Mit einer genauen Analyse finden wir heraus was Sie brauchen und versichert haben möchten. Wir ermitteln den Versicherer mit dem passenden Tarif für Sie. Standard-Bausteine, man nennt Sie Leistungsarten, finden Sie in jedem Tarif. Aber was ist bei Leistungsarten wie Scheidung, Streitigkeiten wegen eines Sorgerechts, aus Kapitalanlagen, Erschließungsabgaben, Betreuungsverfügungen und so weiter…und so weiter.

Hier finden Sie eine Übersicht:

>> Rechtsschutz-Wiki

Mainz ist nur ein Katzensprung vom Rechtsschutz – Experten entfernt.

Gerne können Sie mich aus Mainz besuchen, oder eine kostenlose Online-Beratung buchen. Fahren Sie mit der S2 nach 65527 Niedernhausen und wir vereinbaren vor Ort in 65527 Niedernhausen einen Treffpunkt, der fußläufig zu erreichen ist. Sie möchten lieber eine fundierte Analyse vom Fachmann. Lassen uns darüber reden und wir finden heraus was Ihnen wichtig ist. Damit es beim Rechtsschutzfall kein böses erwachen gibt.

>>Analysebögen

Eine weitere Möglichkeit

Kostenlose Online-Beratung

Ebenfalls möglich und gleichzeitig meine Empfehlung, eine kostenlose unverbindliche Online-Beratung bei der wir gemeinsam Ihren Bedarf und Ihr Risiko analysieren. Planen Sie etwa 30 Minuten Ihrer Zeit ein. Nach der Beratung erhalten Sie ebenfalls kostenfrei, unverbindlich eine Übersicht zu den passenden Tarifen.

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Ich freue mich auf Ihren Besuch

Kommen Sie gerne von Mainz nach Taunusstein-Neuhof. Der Online-Kalender ist ein einfaches Tool. Gehen Sie auf den Link, wählen Sie „persönliches Gespräch“ und dann „Büro“. Danach wählen Sie Sven Nebenführ als Ansprechpartner und kommen in eine Terminauswahl. Dort den passenden Zeitpunkt auswählen, Daten eintragen und senden. Anschließend schauen Sie in Ihr Email Postfach und bestätigen Sie Ihre Adresse im sogenannten Double-opt-in Verfahren. Dieses ist aus Datenschutzgründen vorgeschrieben. Damit bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebene Mailadresse Ihnen gehört. Wenn Sie vorab lieber ein kurzes Telefonat wünschen, wählen Sie „Rückruf“.

Ihre geschäftlichen Risiken brauchen gezielten Schutz. Am besten geht das mit einer Rechtsschutz-Versicherung für Ihre individuelle Situation. So sichern Sie genau die Bereiche ab, auf die es Ihnen ankommt.

Rechtsschutzversicherung (HoGa)

Rechtsschutzversicherung für Mainz – Konzept für Hotel und Gastronomie

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Der Verhaltenskodex

Wir sind Mitglied der IGVM e.V. und als Versicherungsmakler im Sinne der §§ 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 59 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 652 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) tätig. Als Versicherungsmakler werden wir ausschließlich im Auftrag und im Interesse unserer Mandanten gegenüber den Versicherunternehmen tätig und stehen – im Unterschied zu Versicherungsvertretern (-agenten) und Versicherungsangestellten im Lager der Versicherungskunden.

Wir nehmen die Interessen unserer Mandanten (= Kunden) wahr und sind nicht der „verlängerte Arm“ oder das „Auge und Ohr“ der Versicherer und daher auch nicht deren Erfüllungsgehilfen. Aus diesem Grunde haben wir auch keine Weisungen von Versicherern zu befolgen, sondern sind ausschließlich der Sachwalter unserer Mandanten. Einflussnahmen durch Versicherer in unseren ausgeübten Versicherungsmaklerbetrieb, die unsere Unabhängigkeit gefährden, lassen wir deshalb nicht zu. Unsere Pflichten als Versicherungsmakler bei der Vertragsvermittlung ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Bei unseren Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeiten beachten wir die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Vereinbarungen in unserem Maklervertrag/-auftrag und/oder die Regelungen in den zu Grunde liegenden Geschäftsbedingungen.
Als Versicherungsmakler ermitteln wir den Versicherungsbedarf unter Berücksichtigung der Wünsche und Ziele und der individuellen Risikoverhältnisse unserer Mandanten. Danach unterbreiten wir geeignete Vorschläge, wie der Versicherungsschutz aussehen sollte.

Wir dokumentieren den Ablauf der Beratung und Vermittlung unter Beachtung der gesetzlichen Dokumentationspflichten. Der Umfang unserer Betreuungsleistung von vermittelten und in die Betreuung übernommenen Verträgen ist gesetzlich nicht geregelt und ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen im Maklervertrag/-auftrag, den Geschäftsbedingungen und der einschlägigen Rechtsprechung. Mit der Zeit verändern sich Lebensumstände, die eine Anpassung des Versicherungsschutzes erforderlich machen können. Deshalb stehen wir für die bedarfs- und risikogerechte Anpassung des Versicherungsschutzes unserer Mandanten zur Verfügung. Diese Überprüfung der Bedarfs-/Risikoverhältnisse erfolgt unter Einbeziehung bestehender Versicherungsverträge. Bei Wechsel eines Versicherers sind regelmäßig Verbesserungen und Verschlechterungen gegeben. Bei unserem Rat wägen wir auf Grund unserer Erfahrung ab ob ein Wechsel „in der Summe (Beitrag, Bedingungen, Abwicklungsqualität des Versicherers)“ für den Versicherungsnehmer vorteilhaft ist.
Wir unterstützen unsere Mandanten selbstverständlich auch bei der Geltendmachung von Schadens- und Leistungsansprüchen bei von uns vermittelten / betreuten Verträgen / Risiken im gesetzlich zulässigen Rahmen.

Wir werden selbstverständlich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere
• zum Umgang mit persönlichen Daten gem. BDSG
• zur Geldwäsche
• zur Vorteilsnahme / Bestechung gem. § 299 StGB. Hierzu haben wir klare Reglungen.
Aus- und Fortbildung ist für eine qualifizierte Dienstleistung unverzichtbar. Deshalb bilden wir uns und unsere Mitarbeiter/innen entsprechend den notwendigen Anforderungen aus und weiter.
Berlin, den 10.04.2014


Erfahren Sie mehr zur permanenten Fortbildung

Die Weiterbildungsinitiative ist rechtlich aktuell noch eine freiwillige, wenn auch für mich aus Qualitätssicherungsgründen, unverzichtbare Teilnahme. Die Initiative gut beraten orientiert sich an den Weiterbildungs – Systemen der freien Berufe, wie Ärzte und Anwälten: Dort werden Bildungsaktivitäten durch das Sammeln von Weiterbildungspunkten gegenüber der Öffentlichkeit transparent gemacht.

Ihr Rechtsschutzversicherung Experte für Mainz