
Rechtsschutzversicherung Frankfurt am Main – Vergleich
Rechtsschutz Vergleich, kostenfreie Online-Beratung

Als Versicherungsmakler und Rechtsschutzversicherung – Experte für Frankfurt am Main seit 25 Jahren, können Sie sich sicher sein, dass weiß ich wovon ich rede. Auch wenn man vermuten könnte dass ein Privat – Rechtsschutz dem anderen Privat – Rechtsschutz gleicht so beweisen die jeweiligen Bedingungen der Rechtsschutzversicherer etwas völlig anderes. In meinem Blog nehme ich Neuerungen unter die Lupe. Wichtig ist der Blickwinkel auf eine Versicherung. Die Frage die wichtig ist zu klären, was verstehen Sie unter Rechtsschutz. Vor einigen Jahren war im Rechtsschutz wesentlich weniger versicherbar wie heute. Daher ist eine regelmäßige Prüfung, auch nach dem Abschluss, nötig und sinnvoll. Eine Rechtsschutzversicherung kann erst nach Verabschiedung eines Gesetzes entsprechend angeglichen werden. So gab es bis vor einigen Jahren noch kein Opferentschädigungsgesetz. Dadurch konnte man auch keine Kosten aus Rechtsstreitigekeiten aus diesem Bereich versichern.
Durch die Online-Beratung bin ich auch als Rechtsschutzversicherung Experte für Frankfurt am Main per Bildschirm-Beratung greifbar. Und ich bin nicht aus der Welt, falls Sie doch das persönliche Gespräch suchen. 30 Autominuten vom Flughafen Frankfurt entfernt, Ausfahrt Idstein an der A3, oder mit der S2 bis Niedernhausen.
Warum ist eine Rechtsschutzversicherung auch für Frankfurt am Main wichtig?
Täglich ist man von Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen umgeben. Eine Auseinandersetzung, die im Kleinen begonnen hat, kann im Fiasko enden. So kann eine Unwissenheit oder ein Unfall schnell einen Rechtsstreit mit sich auslösen, wenn man sich uneins ist. Da ist man froh, wenn man im Vorfeld eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Durch den Rechtsschutz werden Rechte geltend gemacht, die jedem gleicher Maßen zustehen. Dabei ist es vollkommen gleichgültig, welche Ursache vorliegt. Vor Gericht sind alle gleich. Mit einer Rechtsschutzversicherung stellen Sie sich finanziell auf die Stufe von starken Gegnern. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Prozess stehen. Hierunter fallen Kosten für Rechtsanwälte, Gerichte und Zeugen. Auch Gutachterkosten die vom Gericht bestellt werden darunter.
Rechtsschutzversicherung selbst vergleichen
Was ist mit einer Analyse?
Mit einer exakten Analyse finden wir die Leistungsarten und ermitteln den richtigen Vertrag mit dem passenden Tarif für Sie. Schließlich geht es darum, dass Ihre Kosten übernommen werden. Es geht hierbei um Kosten für Ihren Rechtsanwalt, Natürlich auch für Kosten von Gericht und Sachverständigen. Standard-Bausteine, man nennt Sie Leistungsarten, finden Sie in nahezu jedem Tarif. Aber was ist bei Leistungsarten wie Scheidung, Bauherrenrechtsschutz, Streitigkeiten bei Unterhaltszahlungen, aus Kapitalanlagen, Erschließungsabgaben, Betreuungsverfügungen und viele viele mehr. Als Beispiel mag hier das Familienrecht herhalten. In den Bedingungen lassen sich viele Ausprägungen finden. Das ganze beginnt bei der Kostenübernahme der Erstberatungsgebühr. Geht über feste Zusage auch über die Beratung hinaus bis 500€ bis hin zu 3500€. Und dann gibt es da noch zum Beispiel einen Tarif der ARAG Düsseldorf. Hier werden Kosten von bis zu 10000€ übernommen.
Sie suchen den Rechtsschutztestsieger?
Stiftung Finanztest hat hier getestet / Testsieger
Eine sehr gute und empfehlenswerte Rechtsschutzversicherung erhält man laut Stiftung Warentest bereits für knapp zwanzig Euro im Monat. Angebote mit ähnlichen Leistungsarten kosten im Test mit unter mehr als das doppelte. In dem Rechtsschutzversicherung Test der Finanztestausgabe Dezember 2014 wurden diese Tarife Testsieger:
- „Privat“ der Allrecht / Deurag Wiesbaden
- „Premium“ der D.A.S. / DAS München
- „Aktiv Premium“ der ARAG Düsseldorf
- „Basis – RisikoPlus – Rundum Sorglos“ der HDI-Roland
Allianz Rechtsschutz Frankfurt ist auch bei mir erhältlich, sprechen Sie mich an.
Rechtsschutz ohne Wartezeit?
Zunächst ist eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit wenn Sie ihren Versicherer wechseln. Also wenn Sie ihre bisherige kündigen und direkt neu abschließen. Wichtig dabei ist dass keine Lücke entsteht und sei sie auch nur einen Tag. Des Weiteren gibt es keine Wartezeit bei einigen Lesitungsarten. Diese sind zum Beispiel der Schadenersatz-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Ebenfalls keine Wartezeit besteht beim telefonischen Anwaltsservice der Rechtsschutzversicherung. Dieser gilt sogar rückwirkend und bei vielen Tarifen sogar rückwirkend. Leider gibt es keine eindeutige Aussage zum Thema Wartezeit, es gibt ja auch nicht nur einen Fahrzeugtyp.
Droht eine Kündigung durch den Arbeitgeber?
Arbeitsrechtsschutz
Das Bankensystem steht wie viele andere Unternehmensbereiche vor einem Umbruch. Große Banken wie Commerzbank oder Deutsche Bank mit Sitz in Frankfurt am Main bauen Arbeitsplätze ab. Achten Sie beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung darauf, dass Kosten für die Prüfung einer Aufhebungsvereinbarung versichert sind. Viele Versicherer übernehmen hier bis zu 1000€. Diese Kosten werden zusätzlich zum Arbeitsstreit übernommen.
Lesen Sie gerne Neues in meinem Blog:
Wichtige Informationen und Beiträge zu aktuellen Versicherungsthemen.
Frankfurt ist nur ein Katzensprung vom Rechtsschutz – Experten entfernt.
Gerne können Sie mich aus Frankfurt am Main besuchen, oder eine kostenlose Online-Beratung buchen. Fahren Sie mit der S2 nach 65527 Niedernhausen und wir vereinbaren vor Ort in 65527 Niedernhausen einen Treffpunkt, der fußläufig zu erreichen ist.
Risiko selbst ermitteln
Sie möchten lieber eine fundierte Analyse vom Experten?Hier finden Sie die Rechtsschutz-Analyse-Bögen. (Fragebögen) Schauen Sie gerne schon mal rein. Ich freue mich über jeden Klienten, der sich schon mit dem Thema Rechtsschutzversicherung beschäftigt hat. Formuliere Sie gerne Ihre Fragen vor. Schreiben Sie diese auf.
Kostenfreie Online-Beratung
Ebenfalls möglich und gleichzeitig meine Empfehlung, eine kostenlose unverbindliche Online-Beratung bei der wir gemeinsam Ihren Bedarf und Ihr Risiko analysieren. Planen Sie etwa 30 Minuten Ihrer Zeit ein. Nach der Beratung erhalten Sie ebenfalls kostenfrei und unverbindlich eine Übersicht zu den passenden Tarifen.
Ein persönliches Gespräch?
Kommen Sie von Frankfurt gerne nach Taunusstein oder Niedernhausen. Die Terminvereinbarung ist leicht zu bedienen. Gehen Sie auf den Link, wählen Sie „persönliches Gespräch“ und dann „Büro“. Danach wählen Sie Sven Nebenführ als Partner und kommen in eine einfache Auswahl. Such Sie sich den richtigen Zeitpunkt aus, tragen Sie Ihre Daten ein und gehen Sie auf „vereinbaren“. Anschließend schauen Sie in Ihr Email Postfach und bestätigen Sie Ihre Adresse im sogenannten Double-opt-in Verfahren. Damit bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebene Mailadresse Ihnen gehört. Wenn Sie vorab lieber ein kurzes Telefonat wünschen, wählen Sie gerne „Rückruf“.
Der Vorteil des Online-Kalender liegt auf der Hand. Kein lästiges zeitraubendes Nachtelefonieren. Keiner erwischt den anderen zu einem ungünstigen Zeitpunkt.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nebenführ,
Ihr Rechtsschutzversicherung -Experte für Frankfurt am Main
Rechtsschutz für Selbstständige
Zum Beispiel das HoGa Konzept
Die Rechtsschutz Leistungsarten
Was sind Leistungsarten?
Leistungsarten im Rechtsschutz sind auf Gesetze beruhende einzelne Rechtsansprüche oder Rechtsverfahren.
Als Beispiel will ich hier den Schadenersatz-Rechtsschutz aufführen. Der Jurist kennt mehrere Schadenersatzforderungen, hier ist allerdings eine ganz bestimmte gemeint, nämlich die Schadenersatzforderung, die auf dem §823 BGB (1) beruht.
u.a. gibt es folgende Leistungsarten:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen, Straf-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet, Daten-Rechtsschutz
Besondere Leistungsarten:
Rechtsschutz für einmalige Erschließungs- und Anliegerabgaben, Rechtsschutz für Plan-Feststellungs- und Enteignungsverfahren, Erb-Rechtsschutz, Rechtsschutz in Unterhaltssachen, Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten, Rechtsschutz im Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen
Spezial-Straf-Rechtsschutz für
Unternehmer, Selbstständige, Geschäftssführer, Prokuristen, Freiberufler (z.B. Steuerberater, Rechtssanwälte)
Schadenbeispiel:
„Für Unternehmer“
Ein Kunde kauft in einem Discounter eines der Lebensmittel die in Ihrem Unternehmen hergestellt und verpackt werden. Nach dem Verzehr wird er in ein Krankenhaus eingeliefert. Es besteht der Verdacht dass das von Ihnen erzeugte Lebensmittel durch Keime kontaminiert war. Es wird gegen Ihr Unternehmen ermittelt und Sie wollen eine rechtlich fundierte Firmenstellungsnahme abgeben und beauftragen damit einen Spezialisten, ein Gutachter den Sie beauftragen entkräftet alle Vorwürfe. Der Fachanwalt sorgt ebenfalls dafür, dass der Vorgang aktuell nicht an die Presse geht. Durch das Gutachen und die Firmenstellungsnahme wird nachgewiesen, dass die Einlieferung ins Krankenhaus nichts mit Ihrer Ware zu tun hatte. Die Kosten für Anwalt und Gutachter belaufen sich auf mehrere tausend EURO, die Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz übernimmt.
Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutz
Vermögensschaden-Rechtsschutz
Einige Rechtsschutzversicherer kennen auch:
- Wettbewerbsrecht
- Nachfolge-Beratungs-Rechtsschutz
- Erweiterter Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
- Kollektives Arbeitsrecht
- Forderungsmanagement
- Bonitätsprüfung
- Antidiskriminierungs-Rechtsschutz
- Versicherungsvertrags-Rechtsschutz
- Firmen-Vertrags-Rechtsschutz
Die Geschichte der Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzbedingungen der Vergangenheit
Ausgeschrieben heißt ARB = Allgemeine Rechtsschutzbedigungen. Ich möchte hier nicht zwingend bei Adam und Eva anfangen, sondern zu einem meiner Meinung nach wichtigen Zeitpunkt. Und von da aus noch einen Schritt zurück. Ich beginne daher mit der ARB64. Die 64 steht hier für das Jahr 1964. Dieses Vertragswerk kannte keine Beitragserhöhung und kaum Ausschlüsse. Bei einer Versicherungssumme von 25000 oder 50000DM kann man nun nicht gerade von der Megaleistung sprechen. Es reichte seiner Zeit aber aus. Nach den ARB 64 gab es ab 1971 neue Bedingungen. In der ersten Generation gab es immer noch keine Beitragserhöhung, dafür stiegt die Versicherungssumme auf 100000DM. Die Bedingungen wurden länger, aber noch lange nicht so lang und koplex wie heute. Heute würde 100000DM für Rechtsanwalt- und Gerichtskosten natürlich nicht mehr ausreichen. Seiner Zeit hieß der Rechtsschutz noch Familien- und Verkehrsrechtsschutz. Das wurde dann zwischen 1994 und 2000 umbenannt auf Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz. Die ARB 71 wurden in Ihrer 2. Generation dann um Beitragsangleichungsklausel erweitert. Da die meißten Rechtsschutzfälle, Kleinstfälle sind, war dies eminent damit eine Versicherung sich auf längere Frist rechnet.
Der Rechtsschutz-Experte für Frankfurt
Der Verhaltenskodex
Wir sind Mitglied der IGVM e.V. und als Versicherungsmakler im Sinne der §§ 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 59 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 652 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) tätig. Als Versicherungsmakler werden wir ausschließlich im Auftrag und im Interesse unserer Mandanten gegenüber den Versicherunternehmen tätig und stehen – im Unterschied zu Versicherungsvertretern (-agenten) und Versicherungsangestellten im Lager der Versicherungskunden.
Wir nehmen die Interessen unserer Mandanten (= Kunden) wahr und sind nicht der „verlängerte Arm“ oder das „Auge und Ohr“ der Versicherer und daher auch nicht deren Erfüllungsgehilfen. Aus diesem Grunde haben wir auch keine Weisungen von Versicherern zu befolgen, sondern sind ausschließlich der Sachwalter unserer Mandanten. Einflussnahmen durch Versicherer in unseren ausgeübten Versicherungsmaklerbetrieb, die unsere Unabhängigkeit gefährden, lassen wir deshalb nicht zu. Unsere Pflichten als Versicherungsmakler bei der Vertragsvermittlung ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Bei unseren Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeiten beachten wir die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Vereinbarungen in unserem Maklervertrag/-auftrag und/oder die Regelungen in den zu Grunde liegenden Geschäftsbedingungen.
Als Versicherungsmakler ermitteln wir den Versicherungsbedarf unter Berücksichtigung der Wünsche und Ziele und der individuellen Risikoverhältnisse unserer Mandanten. Danach unterbreiten wir geeignete Vorschläge, wie der Versicherungsschutz aussehen sollte.
Wir dokumentieren den Ablauf der Beratung und Vermittlung unter Beachtung der gesetzlichen Dokumentationspflichten. Der Umfang unserer Betreuungsleistung von vermittelten und in die Betreuung übernommenen Verträgen ist gesetzlich nicht geregelt und ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen im Maklervertrag/-auftrag, den Geschäftsbedingungen und der einschlägigen Rechtsprechung. Mit der Zeit verändern sich Lebensumstände, die eine Anpassung des Versicherungsschutzes erforderlich machen können. Deshalb stehen wir für die bedarfs- und risikogerechte Anpassung des Versicherungsschutzes unserer Mandanten zur Verfügung. Diese Überprüfung der Bedarfs-/Risikoverhältnisse erfolgt unter Einbeziehung bestehender Versicherungsverträge. Bei Wechsel eines Versicherers sind regelmäßig Verbesserungen und Verschlechterungen gegeben. Bei unserem Rat wägen wir auf Grund unserer Erfahrung ab ob ein Wechsel „in der Summe (Beitrag, Bedingungen, Abwicklungsqualität des Versicherers)“ für den Versicherungsnehmer vorteilhaft ist.
Wir unterstützen unsere Mandanten selbstverständlich auch bei der Geltendmachung von Schadens- und Leistungsansprüchen bei von uns vermittelten / betreuten Verträgen / Risiken im gesetzlich zulässigen Rahmen.
Wir werden selbstverständlich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere
• zum Umgang mit persönlichen Daten gem. BDSG
• zur Geldwäsche
• zur Vorteilsnahme / Bestechung gem. § 299 StGB. Hierzu haben wir klare Reglungen.
Aus- und Fortbildung ist für eine qualifizierte Dienstleistung unverzichtbar. Deshalb bilden wir uns und unsere Mitarbeiter/innen entsprechend den notwendigen Anforderungen aus und weiter.
Berlin, den 10.04.2014
Erfahren Sie mehr zur permanenten Fortbildung

Die Weiterbildungsinitiative ist rechtlich aktuell noch eine freiwillige, wenn auch für mich aus Qualitätssicherungsgründen, unverzichtbare Teilnahme. Die Initiative gut beraten orientiert sich an den Weiterbildungs – Systemen der freien Berufe, wie Ärzte und Anwälten: Dort werden Bildungsaktivitäten durch das Sammeln von Weiterbildungspunkten gegenüber der Öffentlichkeit transparent gemacht.