Unabhängiger Versicherungsberater

Was ist ein Versicherungsberater?

Versicherungsmakler ist kein Versicherungsberater

Der Begriff Versicherungsberater ist gesetzlich geschützt. Mit einem Versicherungsberater ist kein Versicherungsmakler gemeint. Ein Versicherungsberater berät unabhängig auf Honorarbasis. Versicherungsberater sind unabhängige und neutrale Berater und Vertreter ihrer Mandanten in allen Versicherungsangelegenheiten und frei von Abhängigkeiten jeglicher Art, die ihre Berufsausübung beeinträchtigen- des Weiteren – Als unabhängige Berater in allen versicherungsrechtlichen Fragen werden Versicherungsberater ihre Mandanten gegenüber der Versicherungswirtschaft betreuen und vertreten, im ausschließlichen Interesse der Mandanten. Sie dürfen zur Wahrung der beruflichen Unabhängigkeit keine Bindungen eingehen, die ihre Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen könnten oder auch nur den Anschein erwecken und dadurch Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben. Das gilt gleichermaßen für Mitarbeiter und Personen, die bei Beratung und beruflicher Tätigkeit mitwirken oder mit denen der Beruf gemeinsam ausgeübt wird.

Mehr Informationen finden Sie auf:

Bundesverband für Versicherungsberater (www.bvvb.de)

Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände e.V. (www.rechtsbeistand.de)

Sie möchten lieber Kontakt mit einem Versicherungsberater oder haben Fragen?

Gerne spreche ich eine Empfehlung aus.

Was ist ein Versicherungsmakler?

ein Versicherungsmakler ist der Sachverwalter seines Klienten Er führt umfassende Marktanalysen durch und vermittelt immer die günstigste Versicherung nach den ermittelten Wünschen und Bedürfnissen. Der Versicherungsmakler zählt zu den Versicherungs – Vermittlern und kann daher nur für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Vergütung (Courtage) verlangen. Diese Courtage wird vom jeweiligen Versicherer bezahlt und ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Die Beratung stellt eine Nebenleistung zur Hauptleistung der Vermittlung dar und darf bzw. wird somit nicht gesondert in Rechnung gestellt.

Sven Nebenführ

Ihr freier Versicherungsmakler

Der Verhaltenskodex

Wir sind Mitglied der IGVM e.V. und als Versicherungsmakler im Sinne der §§ 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 59 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 652 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) tätig. Als Versicherungsmakler werden wir ausschließlich im Auftrag und im Interesse unserer Mandanten gegenüber den Versicherunternehmen tätig und stehen – im Unterschied zu Versicherungsvertretern (-agenten) und Versicherungsangestellten im Lager der Versicherungskunden.

Wir nehmen die Interessen unserer Mandanten (= Kunden) wahr und sind nicht der „verlängerte Arm“ oder das „Auge und Ohr“ der Versicherer und daher auch nicht deren Erfüllungsgehilfen. Aus diesem Grunde haben wir auch keine Weisungen von Versicherern zu befolgen, sondern sind ausschließlich der Sachwalter unserer Mandanten. Einflussnahmen durch Versicherer in unseren ausgeübten Versicherungsmaklerbetrieb, die unsere Unabhängigkeit gefährden, lassen wir deshalb nicht zu. Unsere Pflichten als Versicherungsmakler bei der Vertragsvermittlung ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Bei unseren Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeiten beachten wir die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Vereinbarungen in unserem Maklervertrag/-auftrag und/oder die Regelungen in den zu Grunde liegenden Geschäftsbedingungen.
Als Versicherungsmakler ermitteln wir den Versicherungsbedarf unter Berücksichtigung der Wünsche und Ziele und der individuellen Risikoverhältnisse unserer Mandanten. Danach unterbreiten wir geeignete Vorschläge, wie der Versicherungsschutz aussehen sollte.

Wir dokumentieren den Ablauf der Beratung und Vermittlung unter Beachtung der gesetzlichen Dokumentationspflichten. Der Umfang unserer Betreuungsleistung von vermittelten und in die Betreuung übernommenen Verträgen ist gesetzlich nicht geregelt und ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen im Maklervertrag/-auftrag, den Geschäftsbedingungen und der einschlägigen Rechtsprechung. Mit der Zeit verändern sich Lebensumstände, die eine Anpassung des Versicherungsschutzes erforderlich machen können. Deshalb stehen wir für die bedarfs- und risikogerechte Anpassung des Versicherungsschutzes unserer Mandanten zur Verfügung. Diese Überprüfung der Bedarfs-/Risikoverhältnisse erfolgt unter Einbeziehung bestehender Versicherungsverträge. Bei Wechsel eines Versicherers sind regelmäßig Verbesserungen und Verschlechterungen gegeben. Bei unserem Rat wägen wir auf Grund unserer Erfahrung ab ob ein Wechsel „in der Summe (Beitrag, Bedingungen, Abwicklungsqualität des Versicherers)“ für den Versicherungsnehmer vorteilhaft ist.
Wir unterstützen unsere Mandanten selbstverständlich auch bei der Geltendmachung von Schadens- und Leistungsansprüchen bei von uns vermittelten / betreuten Verträgen / Risiken im gesetzlich zulässigen Rahmen.

Wir werden selbstverständlich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere
• zum Umgang mit persönlichen Daten gem. BDSG
• zur Geldwäsche
• zur Vorteilsnahme / Bestechung gem. § 299 StGB. Hierzu haben wir klare Reglungen.
Aus- und Fortbildung ist für eine qualifizierte Dienstleistung unverzichtbar. Deshalb bilden wir uns und unsere Mitarbeiter/innen entsprechend den notwendigen Anforderungen aus und weiter.
Berlin, den 10.04.2014


Erfahren Sie mehr zur permanenten Fortbildung

Die Weiterbildungsinitiative ist rechtlich aktuell noch eine freiwillige, wenn auch für mich aus Qualitätssicherungsgründen, unverzichtbare Teilnahme. Die Initiative gut beraten orientiert sich an den Weiterbildungs – Systemen der freien Berufe, wie Ärzte und Anwälten: Dort werden Bildungsaktivitäten durch das Sammeln von Weiterbildungspunkten gegenüber der Öffentlichkeit transparent gemacht.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden