unabhängiger Versicherungsberater

Frankfurt kurz erklärt !

Was macht ein unabhängiger Versicherungsberater in Frankfurt?

Versicherungsmakler und Versicherungsberater am Main

Wichtiges zuerst: Ich bin Versicherungsmakler. Der Begriff Versicherungsberater ist auch in Frankfurt am Main, nämlich deutschlandweit, gesetzlich geschützt. Mit einem Versicherungsberater ist kein Versicherungsmakler gemeint. Ein unabhängiger Versicherungsberater berät völlig unabhängig auf Honorarbasis. Auch ich empfehle Ihnen für Beratungsbedarf bei dem keine Vermittlungsabsicht besteht, einen Versicherungsberater. Hier geht es zum Berufsverband. Gerne können Sie mich nach einer Empfehlung fragen, denn auch ich arbeite mit Versicherungsberatern zusammen, gemeinsam schalten wir diese ein, wenn es sinnvoll ist.

Unabhängig, frei, unvoreingenommen, ungebunden, fair oder selbstständig. Wir alle sind auf der Suche nach diesem einen unabhängigen Berater der unsere Versicherungsfragen kompetent und unvoreingenommen beantworten kann und vor allem auch will.


Ein Versicherungsmakler berät neutral und auf Courtagebasis. Die Courtage wird vom Versicherer ausgezahlt und ist Bestandteil Ihres Versicherungsbeitrages. Der Versicherungsmakler ist laut höchstrichterlicher Rechtssprechung der Sachverwalter seiner Kunden und laut gesetzlicher Regelung hat dieser neutral zu analysieren und zu beraten. Außerdem bin ich, als neutraler Versicherungsmakler und Mitglied im IGVM, dem Verhaltenskodex (etwas weiter unten) verpflichtet. Es ist aber nicht nur eine Pflicht oder ein Gesetz, es ist meine innere Überzeugung und gelebte Einstellung, die mich ebenfalls zur Neutralität im Sinn der Dienstleistung arbeiten lässt.

Ein Versicherungsmakler ist aber also KEIN Versicherungsberater !

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Viele meiner Kunden wohnen im Taunus und arbeiten in Frankfurt am Main. Daher wird es Sie nicht verwundern, wenn sich meine Kanzlei im Taunus befindet. Fast alle Interessenten buchen sich ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch oder, und das ist noch häufiger, direkt eine umfassende Beratung. Hierzu habe ich einen Online-Kalender für Sie eingerichtet. So einfach wie Kinokarten reservieren. Alle weiteren Gespräche erfolgen dann sehr häufig per Online – Beratung bequem zu Hause am Bildschirm. Ich freue mich auf ein erstes unverbindliches Gespräch und eine zukünftige strukturierte Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

Versicherungsberater sind unabhängige und neutrale Berater und Vertreter ihrer Mandanten in allen Versicherungsangelegenheiten und frei von Abhängigkeiten jeglicher Art, die ihre Berufsausübung beeinträchtigen- des Weiteren – Als unabhängige Berater in allen versicherungsrechtlichen Fragen werden Versicherungsberater ihre Mandanten gegenüber der Versicherungswirtschaft betreuen und vertreten, im ausschließlichen Interesse der Mandanten. Sie dürfen zur Wahrung der beruflichen Unabhängigkeit keine Bindungen eingehen, die ihre Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen könnten oder auch nur den Anschein erwecken und dadurch Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben. Das gilt gleichermaßen für Mitarbeiter und Personen, die bei Beratung und beruflicher Tätigkeit mitwirken oder mit denen der Beruf gemeinsam ausgeübt wird.

Mehr Informationen zum Versicherungsberater finden Sie auf: Bundesverband für Versicherungsberater (www.bvvb.de) Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände e.V. (www.rechtsbeistand.de)

Sie möchten lieber Kontakt mit einem unabhängigen Versicherungsberater oder haben Fragen? Gerne spreche ich eine Empfehlung aus.  Ich rufe Sie zurück.


Was ist ein Versicherungsmakler?

ein Versicherungsmakler ist der Sachverwalter seines Klienten Er führt umfassende Marktanalysen durch und vermittelt immer die günstigste Versicherung nach den ermittelten Wünschen und Bedürfnissen. Der Versicherungsmakler zählt zu den Versicherungs – Vertreibern und kann daher nur für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Vergütung (Courtage) verlangen. Diese Courtage wird vom jeweiligen Versicherer bezahlt und ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Die Beratung stellt eine Nebenleistung zur Hauptleistung der Vermittlung dar und darf bzw. wird somit nicht gesondert in Rechnung gestellt. Ab dem 23.02. 2018 darf auch ein Mischmodell angeboten werden. Allerdings muss dem Kunden vorab klar kommuniziert werden, ob auf Honorar oder Courtagebasis vermittelt wird.

Das Versicherungskonzept

Standards und Grundlagen der Zusammenarbeit.

Zunächst ein kurzer Überblick über die Reihenfolge. Bitte, lesen Sie zunächst unbedingt Punkt 1.) bis 6.). Gefällt Ihnen was Sie lesen? Dann beginnen Sie gerne bei Punkt 1.).

  1. Sie fordern sich einen >> digitalen persönlichen Zugang << an. Es entstehen dadurch keine Kosten für Sie, garantiert! Testen Sie solange Sie möchten alle Funktionen (Ein Zugang ist gültig für APP, Web-APP und Kunden-Login).
  2. Sie buchen sich ein kostenfreies Erstgespräch (im Büro oder per Online-Beratung). Sie können jeder Zeit selbst, mit einem Klick, Termine stornieren oder / und einen anderen Zeitpunkt für das Erstgespräch buchen.
    1. Wenn Sie nicht anreisen möchten, senden Sie Ihre gesamten Versicherungspolicen per versichertem Paket, oder legen alle Verträge im kostenfreien Zugang an , den Sie unter Punkt 1) angefordert haben, und laden die Versicherungspolicen hoch.
    2. Wenn Sie zum Erstgespräch anreisen, bringen Sie zwingend alles mit. (Versicherungsscheine und die letzten Rechnungen auch die Ihres Partner/in, alles Vorhandene).
  3. Beim kostenfreien Erstgespräch besprechen wir die Inhalte und Umfang der gemeinsamen zukünftigen Vertragsgrundlagen.
    1. Dabei erläutere ich Ihnen die tragfähige Arbeitsbeziehung und die Standards inklusive notwendiger Qualitätskontrollen.
    2. Ich erläutere Ihnen die Upload-Funktion und den kostenfreien Zugriff über Ihr Simplr Kunden-Login und Kunden-App.
    3. Wir prüfen ob dringender Handlungsbedarf, oder ein Handlungswunsch vorliegt. 
  4. Im Anschluss an das Erstgespräch verschaffe ich mir einen über alle Ihre Versicherungsverträge und die Ihres Partners /in und/oder Ihres Unternehmens, die zukünftig optimiert werden sollen / sollten.
  5. Aus diesem Überblick erstellen wir einen gemeinsamen Fahrplan. Und legen einen Folgetermin fest, je nach Wunsch persönlich im Büro oder per Bildschirmberatung.
  6. Dann prüfen wir gemeinsam Schritt für Schritt die Aktualität Ihrer Verträge und suchen nach Sparpotentialen, wechseln dazu, wenn es sinnvoll ist, evtl. den Tarif oder sogar den Versicherer. Dabei besprechen wir bestehende zusätzliche Lücken bei Ihren Versicherungen und berücksichtigen selbstverständlich Ihre Wünsche nach weiterem Versicherungsschutz. Dazu nutzen wir die vorher besprochenen Grundlagen.

Sven Nebenführ

Ihr freier Versicherungsmakler für Frankfurt am Main

Das Versicherungskonzept

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Versicherungsmakler Frankfurt am Main

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Ethik als Versicherungsmakler

Als freier Versicherungsmakler für Frankfurt am Main, ordentlicher Kaufmann und Mitglied im IGVM e.V.* ist mir Ethik in der Versicherungsvermittlung sehr wichtig. Der Verhaltenskodex ist daher Bestandteil meiner Arbeit.

Der Verhaltenskodex

Wir sind Mitglied der IGVM e.V.* und als Versicherungsmakler im Sinne der §§ 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 59 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 652 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) tätig. Als Versicherungsmakler werden wir ausschließlich im Auftrag und im Interesse unserer Mandanten gegenüber den Versicherunternehmen tätig und stehen – im Unterschied zu Versicherungsvertretern (-agenten) und Versicherungsangestellten im Lager der Versicherungskunden.

Wir nehmen die Interessen unserer Mandanten (= Kunden) wahr und sind nicht der „verlängerte Arm“ oder das „Auge und Ohr“ der Versicherer und daher auch nicht deren Erfüllungsgehilfen. Aus diesem Grunde haben wir auch keine Weisungen von Versicherern zu befolgen, sondern sind ausschließlich der Sachwalter unserer Mandanten. Einflussnahmen durch Versicherer in unseren ausgeübten Versicherungsmaklerbetrieb, die unsere Unabhängigkeit gefährden, lassen wir deshalb nicht zu. Unsere Pflichten als Versicherungsmakler bei der Vertragsvermittlung ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Bei unseren Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeiten beachten wir die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Vereinbarungen in unserem Maklervertrag/-auftrag und/oder die Regelungen in den zu Grunde liegenden Geschäftsbedingungen.
Als Versicherungsmakler ermitteln wir den Versicherungsbedarf unter Berücksichtigung der Wünsche und Ziele und der individuellen Risikoverhältnisse unserer Mandanten. Danach unterbreiten wir geeignete Vorschläge, wie der Versicherungsschutz aussehen sollte.

Wir dokumentieren den Ablauf der Beratung und Vermittlung unter Beachtung der gesetzlichen Dokumentationspflichten. Der Umfang unserer Betreuungsleistung von vermittelten und in die Betreuung übernommenen Verträgen ist gesetzlich nicht geregelt und ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen im Maklervertrag/-auftrag, den Geschäftsbedingungen und der einschlägigen Rechtsprechung. Mit der Zeit verändern sich Lebensumstände, die eine Anpassung des Versicherungsschutzes erforderlich machen können. Deshalb stehen wir für die bedarfs- und risikogerechte Anpassung des Versicherungsschutzes unserer Mandanten zur Verfügung. Diese Überprüfung der Bedarfs-/Risikoverhältnisse erfolgt unter Einbeziehung bestehender Versicherungsverträge. Bei Wechsel eines Versicherers sind regelmäßig Verbesserungen und Verschlechterungen gegeben. Bei unserem Rat wägen wir auf Grund unserer Erfahrung ab ob ein Wechsel „in der Summe (Beitrag, Bedingungen, Abwicklungsqualität des Versicherers)“ für den Versicherungsnehmer vorteilhaft ist.
Wir unterstützen unsere Mandanten selbstverständlich auch bei der Geltendmachung von Schadens- und Leistungsansprüchen bei von uns vermittelten / betreuten Verträgen / Risiken im gesetzlich zulässigen Rahmen.

Wir werden selbstverständlich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere
• zum Umgang mit persönlichen Daten gem. BDSG
• zur Geldwäsche
• zur Vorteilsnahme / Bestechung gem. § 299 StGB. Hierzu haben wir klare Reglungen.
Aus- und Fortbildung ist für eine qualifizierte Dienstleistung unverzichtbar. Deshalb bilden wir uns und unsere Mitarbeiter/innen entsprechend den notwendigen Anforderungen aus und weiter.
Berlin, den 10.04.2014

INTERESSENGEMEINSCHFT DEUTSCHER VERSICHERUNGSMAKLER (IGVM) e.V. zu Berlin