Betriebshaftpflicht

Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht, oder eine Betriebshaftpflicht, soll Schäden decken, für der Betrieb gemäß §823BGB haften muss. Zusätzlich findet man allerlei zusätzlicher Klauseln und Erweiterungen in einem solchen Versicherungsprodukt. Was heißt das eigentlich, Haftung gemäß §823 BGB? Nun zunächst muss man unterscheiden zwischen Haftung aus genanntem Gesetz und Haftung aus Vertrag. Die Regelung des Paragraphen ist, solange dies durch den Gesetzgeber nicht geändert wird, eine feste Größe, während eine Haftung aus Vertrag eine individuelle und nicht so leicht kalkulierbare Größe ist. Nun ist es im Interesse der Versicherten und eines Versicherers, dass Beiträge für eine Betriebshaftpflicht sauber kalkuliert sind um große Beitragserhöhungen zu vermeiden. Denn schließlich ist man nicht alleine auf dem Markt. Die Konkurrenz ist groß und da will man sicher nicht negativ mit hohen Beiträgen auffallen.

Haftung per 823BGB

Sinngemäß steht dort, dass man für alles was man einem dritten zufügt, gerade stehen muss. Also in finanzieller Hinsicht. Man spricht von einem Dritten, wenn dies ein Unbeteiligter ist, also ein Schaden an einer Person, oder einer Sache, die nicht Bestandteil eines Vertrages ist, bzw. man nicht aus diesem Vertrag heraus haftet. Denn dies wäre dann logischer Weise keine Haftung aus dem §823. Ich hoffe man kann dieser Logik folgen. Denn dies ist auch in der Betriebshaftpflicht notwendig. Ohne diese Unterscheidung ist die Leistung im Rahmen einer Betriebshaftpflicht nicht nachvollziehbar. Apropo Leistung, was leistet denn eine Betriebshaftpflicht überhaupt? Oder anders ausgedrückt, welche Aufgaben hat eine solche Betriebshaftpflicht? Klar, wenn wir Haftpflichtversicherung hören, dann heißt dies landläufig, dass die den angerichteten Schaden zahlen sollen. Aber da beginnt doch schon das Problem, wie stellt man den die Höhe des angerichteten Schadens fest? Und sind wir mal ehrlich, es soll ja auch nur bezahlt werden, was beschädigt wurde und nicht mehr.

Aufgaben einer Betriebshaftpflichtversicherung

Also muss klar sein, dass eine Betriebshaftpflicht auch prüfen muss ob ein Schaden auch geschehen ist, oder? Wir kennen doch alle die Fernsehserie zu den Versicherungsdetektiven. Und wenn man das mal gesehen hat, dann kann man auch davon ausgehen, dass es Menschen gibt, die durchaus Schäden fingieren, oder falsche oder fehlerhafte Behauptungen aufstellen um eine Entschädigung zu erhalten, auch wenn diese weder dem Grunde noch der Höhe nach entstanden oder gerechtfertigt wäre. Also gehört zu den Aufgaben der Betriebshaftpflicht auch das Prüfen, und zwar dem Grunde, aber auch der Höhe nach. Dem Grunde nach im Sinne von, besteht überhaupt ein Verschulden? So haftet ein Kleinkind schließlich nicht für jeden Schaden den es verursacht im Sinne von Verschulden, sonst hätten wir sicher mehr Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung zu verarbeiten, als uns lieb ist. Ich denke das leuchtet jedem ein. Auch muss man darüber reden, wie hoch denn der zugefügte Schaden ist. Denn wenn ich beispielsweise mit meinem PKW einen anderen PKW zu Schrott fahre und dessen Fahrzeug 10 Jahre alt ist, würden wir doch alle davon ausgehen, dass er kein Neufahrzeug als Entschädigung erhält.

Klauseln Betriebshaftpflicht

Wer eine Betriebshaftpflicht abschließen möchte, sollte gerade hier besonders hinschauen. Hier trennt sich der Spreu vom Weizen. Den Standard kann fast jeder, aber die Klauseln haben es in sich. Sie sollen über die Grunddeckung hinaus einen Schutz bieten. Um ein Beispiel zu nennen ist dies die Produkthaftung. Wie wir bereits festgestellt haben, deckt die Betriebshaftpflicht Schäden aus der Folgerung des §823. Dort ist natürlich nichts zur Produkthaftung geregelt. Daher müsste man also eine Erweiterung zur Betriebshaftpflicht vornehmen. Gleiches gilt für andere gesetzliche Regelung, wie dem Umweltrecht. Ein Gas-, Wasserinstallateur plant eine Heizungsanlage. Nach der Planung wird diese entsprechend beim Kunden verbaut. Der Installateur verbaut also sein eigenes Produkt, auch wenn er sich dazu bestehender Rohmaterialien bedient. Aber das muss letztendlich jeder und seien es Zulieferbetriebe. Hier gilt es also auf die Produkthaftplicht und die erweiterte Produkthaftpflicht beim Abhscluss einer Betreibshaftpflicht zu achten.